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Politik

Donnerstag, 28. Mai 2009

"Erstattung von Auslagen" wird teuer: Rettung von Entführungsopfern

Extrablatt zur Freilassung von Werner Wallert im August 2000.

Extrablatt zur Freilassung von Werner Wallert im August 2000.
(Foto: picture-alliance / dpa)

Das Auswärtige Amt muss deutschen Geiselopfern im Ausland beistehen. Nach ihrer Rückkehr kann den Befreiten aber ein Teil der oft sehr hohen Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Entscheidung liegt beim Außenminister. Geregelt sind Nothilfe und Kostenerstattung in Paragraf fünf des Konsulargesetzes. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig müssen Deutsche die Kosten für ihre Befreiung grundsätzlich selbst tragen.

Ob und in welcher Höhe die Heimkehrer zur Kasse gebeten werden, hängt aber vom Einzelfall ab. Negativ ausgelegt werden kann insbesondere die Missachtung von Reisewarnungen. So war die nun zur Kasse gebetene Reinhilt Weigel (36) 2003 in eine Region Kolumbiens gereist, die damals von Rebellen dominiert wurde.

Bei der Göttinger Familie Wallert verlangte das Auswärtige Amt 12.887 Mark (umgerechnet 6590 Euro) als "Erstattung von Auslagen". Die Familie war im Jahr 2000 auf die philippinische Insel Jolo verschleppt worden. Die Region galt damals nicht als besonders gefährlich. Einen Teil der Summe erwirtschafteten die Wallerts durch bezahlte Interviews.

Auch die deutschen Touristen, die 2003 in der Sahara entführte worden waren, mussten nach ihrer Freilassung Geld an die Staatskasse überweisen. Von bis zu etwa 2000 Euro pro Person war die Rede. Die Rettung der 16 Safari-Teilnehmer soll den Steuerzahler insgesamt rund 20 Millionen Euro gekostet haben. 1999 ließen kolumbianische Rebellen einen Zahnarzt aus München wieder frei. Von ihm wurden im Anschluss 3300 Mark (rund 1700 Euro) verlangt.

Wie viele Entführungsopfer keine Rechnung für Bewirtung, Medikamente oder den Rückflug bekommen haben, ist wegen der amtlichen Verschwiegenheit unbekannt. Über die Kosten für die Befreiung der Ende 2005 im Irak entführten Deutschen Susanne Osthoff ist zum Beispiel bislang nichts bekannt.

dpa

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