"System" zur Steuerhinterziehung geschaffenRichter begründen Berlusconi-Urteil

Vor zwei Wochen bestätigte ein Berufungsgericht die Haftstrafe gegen Italiens Ex-Premier Berlusconi. Nun folgt die Begründung des Urteils: Die Richter werfen dem Politiker systematische Steuerhinterziehung vor. Mit einer milden Strafe darf er trotzdem rechnen.
Nach der Bestätigung einer zuvor verhängten Haftstrafe gegen Italiens früheren Regierungschef Silvio Berlusconi hat das Berufungsgericht in Mailand seine Entscheidung schriftlich begründet. Berlusconi habe für sein Medienimperium Mediaset "die Ausarbeitung, Umsetzung und Fortentwicklung eines Systems" zur Steuerhinterziehung betrieben, heißt es in dem Text. Ziel sei unter anderem gewesen, Gelder an den Steuerbehörden vorbei ins Ausland zu bringen.
Das Gericht hatte vor zwei Wochen das Urteil einer Vorinstanz bestätigt. Diese hatte den 76-jährigen Berlusconi im Oktober zu vier Jahren Haft verurteilt und dem konservativen Politiker für fünf Jahre die Übernahme öffentlicher Ämter untersagt. Die Haftstrafe wurde wegen einer auch in diesem Fall geltenden Amnestie aber umgehend auf ein Jahr verkürzt.
Berlusconi kündigte nach der Bestätigung durch das Berufungsgericht umgehend ein weiteres juristisches Vorgehen an. Auch wenn er damit scheitern sollte, könnte er aber noch um eine Inhaftierung herumkommen, weil die Regeln für die Haftanwendung bei nicht gewaltsamen Delikten in Italien für Verurteilte, die älter als 70 Jahre sind, milde sind.
Gegen Berlusconi läuft noch ein zweiter Prozess, weil er im Jahr 2010 mit der damals minderjährigen Nachtklubtänzerin Karima al-Mahrough alias Ruby Rubacuore ("Herzensbrecherin") Sex gegen Geld gehabt haben soll. Später soll er sein Amt missbraucht haben, um die Freilassung der wegen Diebstahls festgenommenen Marokkanerin bei der Polizei zu erreichen. Beide weisen die Vorwürfe zurück.