Freitag, 11. September 2009
Völlig unangemessene Kritik: Schäuble attackiert Bundesanwalt
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich gegen Kritik der Bundesanwaltschaft an der weiteren Sperre für Geheimakten im Mordfall Buback verwahrt."Ein Bundesanwalt kann nur auf Einhaltung der Gesetze bestehen, auf sonst gar nichts", sagte der CDU-Politiker der Tageszeitung "Die Welt". Die Kritik von Bundesanwalt Rainer Griesbaum an seiner Entscheidung sei völlig unangemessen. "Sollte Herr Griesbaum das nicht begriffen haben, sollte seine vorgesetzte Generalbundesanwältin ihn darüber belehren."
Schäuble will sich von einem Bundesanwalt nicht in die Karten schauen lassen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Griesbaum ist der Vizechef der Behörde und hatte verlangt, der Innenminister solle die gesperrten Verfassungsschutzakten freigeben, damit sie in einem Prozess verwendet werden können. Schäuble hatte dies abgelehnt und der Bundesanwaltschaft lediglich eine umfassende Einsicht angeboten. Die Ermittler erhoffen sich von den Akten neue Erkenntnisse über das 1977 von einem RAF-Kommando verübte tödliche Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter.
Akten nicht vor Gericht verwendbar
Dabei geht es auch darum, ob und wie die 1989 begnadigte und inzwischen inhaftierte Ex-Terroristin Verena Becker an den Morden beteiligt war. Ihr wird nicht zur Last gelegt, geschossen zu haben. Selbst wenn die Ermittler aus dem Aktenstudium neue Anhaltspunkte finden sollten, könnten sie wegen des Sperrvermerks damit nicht vor Gericht gehen. Schäuble sagte dem Blatt, sollte die Bundesanwaltschaft einzelne Passagen verwerten wollen, "dann müsste ich in einer Einzelfallabwägung erneut prüfen, ob ich sie für einen Strafprozess freigeben kann und damit öffentlich zugänglich mache".
dpa
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