Politik

Höhere Beitragsbemessungsgrenze?Sozialabgaben steigen für einige

08.09.2012, 15:52 Uhr
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Die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung soll sich ändern. (Foto: picture alliance / dpa)

Der Beitrag zur Rentenversicherung soll om kommenden Jahr von 19,6 auf mindesten 19 Prozent sinken. Mehr netto vom brutto lautet die Zauberformel im Wahljahr. Doch vor allem Besserverdienende werden am Ende sogar mehr Geld an die Sozialkassen zahlen müssen.

Gutverdiener müssen einem Zeitungsbericht zufolge im kommenden Jahr trotz der geplanten mit höheren Sozialabgaben rechnen. Das Bundesarbeitsministerium von Ursula von der Leyen (CDU) wolle die Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung anheben, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Ein westdeutscher Single mit einem Bruttoeinkommen von 5800 Euro monatlich komme dadurch auf zusätzliche Abgaben von jährlich 67 Euro - trotz der Absenkung des Rentenbeitragssatzes von 19,6 auf 19 Prozent. Wer verheiratet ist und zwei Kinder hat, müsse im schlechtesten Fall 96 Euro mehr zahlen, hätten Berechnungen des Berliner Steuerprofessors Frank Hechtner ergeben.

Die "Sozialversicherungsrechengrößenverordnung" soll Mitte Oktober vom Kabinett beschlossen werden. Musste man bislang bis zu einem monatlichem Brutto von 3825 Euro Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, so werde diese Abgabe im kommenden Jahr bis zu einer Summe von 3937,50 Euro fällig. Noch deutlicher steigen dem Blatt zufolge die Grenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Hier seien künftig Abgaben auf zusätzliche 200 Euro des Einkommens fällig, weil die Bemessungsgrenze auf 5800 Euro steige, im Osten von 4800 auf 4900 Euro.

Das Arbeitsministerium bestätigte, dass die Einkommensgrenzen im Herbst neu bestimmt werden. "Würden die Grenzen nicht mit den Einkommen wachsen, würden Lasten sukzessive hin zu geringeren Einkommen verschoben", sagte ein Sprecher. Die Lasten blieben bei den unteren Einkommensgruppen hängen. "Für die breite Masse ändert sich gar nichts", so der Sprecher. "In der Rentenversicherung sind Spitzeneinkommen ab 69.900 betroffen." Der weit überwiegende Teil der Beitragszahler profitiere eins zu eins von der Beitragssenkung.

Weil die höheren Beitragsbemessungsgrenzen die Rentensenkung auffressen, ergebe sich für einen westdeutschen Single mit einem Einkommen von 5800 Euro brutto ein Nachteil von 5,61 Euro im Monat, sagte Hechtner. Wer verheiratet ist und zwei Kinder hat, habe beim selben Verdienst sogar ein monatliches Minus von 7,99 Euro zu verbuchen. Für Ostdeutsche Singles mit einem Einkommen von mehr als 4900 Euro monatlich gibt es demnach keine Einbußen. Allerdings hätten sie auch nicht mehr Geld in der Tasche, da sich die Effekte der Beitragssenkung und die höhere Bemessungsgrundlage ausgleichen würden.

Quelle: ntv.de, rts