Dienstag, 31. Mai 2011
Chodorkowski scheitert: Straßburg weist Klage ab
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stuft das Verfahren gegen den russischen Geschäftsmann und Kremlkritiker Chodorkowski nicht als politisch motiviert ein. Damit weisen die Straßburger Richter den wichtigsten Klagepunkt des früheren Yukos-Chefs zurück, rügten Russland aber in zwei weiteren Punkten.Der Kremlkritiker und Ex-Ölmagnat Michail Chodorkowski ist mit einer Klage in Straßburg gegen russische Willkürjustiz gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies diesen Teil seiner Grundrechtsbeschwerde ab. Anerkannt haben die Richter unter anderem, dass in mehreren Punkten das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt wurde.
Chodorkowski wirft der russischen Regierung vor, einen politischen Prozess gegen ihn inszeniert zu haben. Er hatte das Straßburger Gericht angerufen, weil er sich während seiner Untersuchungshaft und im Gerichtssaal einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sah. Außerdem macht der Kremlkritiker geltend, dass er unrechtmäßig festgenommen und unangemessen lange in Untersuchungshaft gehalten wurde.
Kurz vor der Entscheidung des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofs überraschte eine Mitteilung aus Moskau: Der Antrag Chodorkowskis auf vorzeitige Haftentlassung werde geprüft, sagte die Sprecherin des Moskauer Stadtgerichts, Anna Ussajewa.
13 Jahre Straflager
Chodorkowskis Sohn Pawel präsentiert in Berlin das Buch seines Vaters "Briefe aus dem Gefängnis".
(Foto: dapd)
Er habe mehr als die Hälfte seiner insgesamt 13-jährigen Straflagerhaft verbüßt und bitte deshalb um Entlassung, hieß es in dem Schreiben Chodorkowskis. Das Strafrecht lasse in dem Fall eine Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung zu. Russlands berühmtester Häftling betonte, dass er seine Schuld in den insgesamt zwei Moskauer Prozessen wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Öldiebstahls nicht anerkenne.
Die Anwälte des Ex-Chefs des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos unterstrichen, dass es sich bei Chodorkowskis Antrag nicht um ein Gnadengesuch beim Präsidenten handele. Die Menschenrechtlerin Ljudmila Alexejewa äußerte sich skeptisch zu den Aussichten einer vorzeitigen Haftentlassung. "Das wäre wunderbar. Aber es ist doch unwahrscheinlich, dass der Antrag bewilligt wird", sagte Alexejewa. Chodorkowski war bereits 2008 mit einem ähnlichen Antrag gescheitert.
Auch Chodorkowskis ebenfalls inhaftierter Geschäftspartner Platon Lebedew beantragte erneut seine vorzeitige Haftentlassung. Die vom 27. Mai datierten Schreiben wurden auf der Seite khodorkovsky.ru veröffentlicht.
Chodorkowski war 2003 festgenommen und in zwei Prozessen wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Geldwäsche verurteilt worden. Vergangene Woche wies das Moskauer Gericht einen Berufungsantrag des Multimillionärs zurück. Seine Haftstrafe wurde um ein Jahr auf 13 Jahre reduziert. Der 47-Jährige bleibt damit bis 2016 in Haft.
dpa/AFP
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