Donnerstag, 05. August 2010
Streit um Hartz IV für Kinder: Union favorisiert Gutscheine
Die Debatte über die Anpassung der Hartz-IV-Sätze für Kinder flammt neu auf. Während Unions-Sozialexperte Schiewerling für die Vergabe von Bonuskarten plädiert, sieht die Opposition darin eine Entmündigung der Eltern.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Unionsfraktion plädiert für die Vergabe von Bonuskarten anstelle einer Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Wichtig sei ein Gutschein-System, das Kinder aus armen Familien nicht stigmatisiere, schrieb der CDU-Sozialexperte Karl Schiewerling in der "Frankfurter Rundschau". SPD und Grüne lehnten Bonuskarten oder Gutscheine für Kinder von Langzeitarbeitslosen ab, da Eltern dadurch bevormundet würden.
Schiewerling, der sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verwies auf das Beispiel Stuttgart: "Dort werden seit zehn Jahren Gutscheine in Form einer Chipkarte an Kinder aus sozial schwachen Familien ausgegeben, mit denen sie den Eintritt für das Schwimmbad oder den Musikunterricht bezahlen können."
SPD wittert Bevormundung
Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, warnte davor, mit einem Gutscheinsystem "erzieherischen Druck auf Eltern" auszuüben und sie zu bevormunden. "Wenn im aktuellen Regelsatz für sechsjährige Kinder gerade einmal 20,80 Euro monatlich für Schuhe und Bekleidung vorgesehen sind, sollte man doch den Eltern die Entscheidung überlassen, ob zum Winterbeginn der Zoobesuch oder der gefütterte Anorak Vorrang hat", schrieb er in derselben Zeitung.
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, äußerte sich ähnlich. "Bonuskarten nähren den Verdacht, dass man die Eltern für unfähig hält, das Beste für ihre Kinder zu tun und sie deshalb mit zweckgebundenen Gutscheinen bevormunden will", erklärte Kramme in Berlin. Dieser "Generalverdacht" gegen ALG-II-Eltern sei unfair. Gutscheine solle es nur in Ausnahmefällen geben, forderte die SPD-Politikerin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass bis Jahresende die Hartz-IV-Leistungen neu gefasst und für Kinder grundsätzlich neu berechnet werden müssen. Besonders scharf rügte das Gericht die Regelungen für die rund 1,7 Millionen betroffenen Kinder. So würden etwa Ausgaben für Schulsachen, die zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehörten, bislang nicht berücksichtigt. Daher soll es zusätzlich zum normalen Regelsatz Leistungen für die Ausbildung der Kinder geben. Nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) soll die Hilfe als Sach- oder Dienstleistung direkt bei den Kindern ankommen.
dpa
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