Politik

Strafen für TerrorausbildungUnion fordert mehr

18.09.2007, 11:27 Uhr

Bayerns Innenminister Beckstein hat den Gesetzentwurf zu Strafen für Terrorausbildung als "völlig unzureichend" kritisiert. Wer ein Attentat plane, könne bereits nach heutiger Rechtslage bestraft werden.

Extremisten, die sich in einem Terrorlager für Anschläge ausbilden lassen, sollen nach Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Voraussetzung sei, dass der Verdächtige tatsächlich ein Attentat plane, sagte die SPD-Ministerin. Der reine Besuch eines Terrorlagers soll nach ihren Plänen straflos bleiben.

Auch wer Sprengstoff herstellt oder sich die Chemikalien dazu verschafft, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Erleichtert werden soll zudem die Bestrafung von Tätern, die Anleitungen zum Bombenbau ins Internet stellen oder sie sich dort herunterladen.

Aus der Union gab es Zustimmung und Kritik. Innenminister Wolfgang Schäuble sagte in Brüssel, er sei zuversichtlich, "dass wir rasch mit diesem Vorschlag zu einer Lösung kommen". Parallel dazu sollten dann das Ausländer- und Aufenthaltsrecht geändert werden.

"Entwurf ist völlig unzureichend"

Hingegen kritisierte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) den Gesetzentwurf als "völlig unzureichend". Wer ein konkretes Attentat plane, könne bereits nach heutiger Rechtslage bestraft werden. Hier sei eine "nicht hinnehmbare Sicherheitslücke", die das Bundesjustizministerium schnellstens schließen müsse.

Auch CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach bemängelte, der Vorschlag sei wenig praxistauglich. Wenn einem Verdächtigen mit Terror-Training erst die Absicht zu einem Anschlag nachgewiesen werden müsse, dürfte die Regelung im Alltag kaum zum Einsatz kommen, sagte er. Die Ausbildung in einem Lager lasse sich durch Unterlagen oder Zeugen nachweisen, bei einer Anschlagsabsicht sei dies viel schwieriger. Grund genug für eine Bestrafung müsse daher sein, dass ein Verdächtiger sich im Lager im Umgang mit Waffen und Sprengstoff habe schulen lassen. "Das ist keine Gesinnung, das ist aktives Tun", betonte er. Ein Fehler sei auch, dass die Werbung für terroristische Vereinigungen straflos bleibe.

"Gesinnung soll nicht bestraft werden"

Zypries verteidigte die Einschränkungen ihres Entwurfs. Es solle nicht eine Gesinnung oder bestimmte Fertigkeit bestraft werden, sondern die Vorbereitung einer Straftat. Deshalb werde auch nicht jeder Besuch eines Terrorlagers unter Strafe gestellt. Dies gelte auch für das Herunterladen von Anleitungen zum Bombenbau aus dem Internet: Es sei nur dann strafbar, wenn jemand damit eine Gewalttat begehen wolle. Zypries reagiert mit dem Entwurf auf mehrere Anschlagsplanungen in Deutschland in den vergangenen Jahren.

Den Grünen gehen Pläne der SPD-Ministerin viel zu weit. Zypries knicke damit vor den "Angstmachern in der Union" ein, kritisierte Innenexperte Wolfgang Wieland. Außerdem blieben die neuen Tatbestände nebulös: Künftig laufe jeder Gefahr, sich verdächtig zu machen, der sich an Waffen ausbilden lasse oder mit seinem Chemiebaukasten hantiere.