Montag, 15. November 2010
Nutzlos und illegal: Viele Ein-Euro-Jobs bringen nichts
Die meisten geförderten Ein-Euro-Jobs helfen den Langzeitarbeitslosen nicht, eine feste Arbeit zu bekommen. Schlimmer: Mehr als der Hälfte der Fälle dürfte eigentlich gar nicht gefördert werden, weil sie keine zusätzliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit sind oder in Konkurrenz zu ungeförderten Unternehmen stehen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Der Bundesrechnungshof hat laut in einem internen Bericht offenbar eklatante Mängel im Hartz-IV-System angeprangert. In der Untersuchung übten die Kontrolleure scharfe Kritik an den Jobcentern und ihrer Vergabe von Ein-Euro-Jobs, berichtet die "Süddeutsche Zeitung", der der interne Bericht vorlag. Die geförderten Arbeitsgelegenheiten seien in der Mehrzahl der Fälle nicht geeignet, die Chancen von Langzeitarbeitslosen "auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen", heißt es demnach in der Untersuchung.
In ihrem Bericht bemängelten die Kontrolleure, dass bei mehr als der Hälfte der geprüften Fälle von Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlten. Entweder habe es sich bei den Arbeiten nicht wie vorgeschrieben um eine zusätzliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit gehandelt oder aber durch die Ein-Euro-Jobs sei nicht geförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht worden.
Jede Menge schlechte Beispiele
Die Prüfer führten dafür zahlreiche Beispiele auf. So seien Langzeitarbeitslose unter anderem dafür eingesetzt, illegalen Müll zu beseitigen, beim Umzug eines städtischen Bauhofs zu helfen oder Nasszellen in einem Altenheim zu reinigen. Außerdem werde in der Untersuchung kritisiert, dass Jobcenter nach wie vor "meist wahllos Arbeitsgelegenheiten" zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen.
Ein-Euro-Jobs sollen auf keinen Fall dazu führen, dass dadurch normal beschäftigte Arbeitnehmer ihre Stelle verlieren. Da aber die Jobcenter diese Voraussetzungen nicht ausreichend prüften, könnten Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche "ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren", heißt es demnach in dem Bericht des Bundesrechnungshofs.
Kaum Besserung in Sicht
Die Rechnungsprüfer kritisieren weiter, dass die Jobcenter bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ihre Tätigkeit "seit dem Jahr 2005 nicht merklich verbessert" hätten. In der Mehrzahl der Fälle würden die geförderten Jobs nicht helfen, "die individuellen Vermittlungshemmnisse erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zu verringern". Für den Bericht untersuchten die Prüfer den Angaben zufolge die Vergabe in mehreren Jobcentern, aber auch bei rein kommunalen Trägern, die sich um Langzeitarbeitslose kümmern. Die 46 Seiten lange Zusammenfassung der Ergebnisse sei an das Bundesarbeitsministerium als zuständige Aufsicht gegangen.
AFP/dpa
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