(Foto: picture-alliance/ dpa)
Donnerstag, 06. August 2009
Hintergrund: Von den Kassen bezahlte Impfungen
Bestimmte Impfungen müssen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die Auswahl orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission der Bundesregierung, die zum Robert-Koch-Institut gehört. Die privaten Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Impfungen zu bezahlen, tun dies dem Verband der privaten Krankenversicherung zufolge in der Regel aber auch.
Die Empfehlungen gelten jeweils für bestimmte Alters- und Personengruppen. Derzeit umfasst der sogenannte Impfkalender den Schutz vor:
- Diphtherie (durch Bakterien verursachte Infektionskrankheit) - Keuchhusten (Pertussis)
- Wundstarrkrampf (Tetanus)
- Haemophilus influenza Typ B (bakterielle Infektion, die zur Hirnhautentzündung führen kann)
- Hepatitis B (Viruserkrankung, die die Leber angreift) - humanen Papillomaviren (können Gebärmutterhalskrebs verursachen) - Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Pneumokokken (Auslöser von Hirnhaut- und Lungenentzündung) - Meningokokken (können Hirnhautentzündung auslösen) - Masern
- Mumps
- Röteln
- Windpocken (Varizellen)
- für Senioren: Grippe (Influenza)
dpa
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