Politik

Verwaltung oder Vermittlung?Jobcenter im Wettbewerb

04.07.2010, 10:59 Uhr

Arbeitsministerin von der Leyen will, dass endlich mehr Langzeitarbeitslose vermittelt werden. Der unmittelbare Vergleich der einzelnen Jobcenter soll für ein bisschen mehr Wettbewerb und für steigende Vermittlungszahlen sorgen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern durch öffentliche Leistungsvergleiche verbessern. Die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen solle "flächendeckend besser werden", sagte von der Leyen der "Wirtschaftswoche". Seit 2005 kümmern sich Bund und Kommunen in der Regel in den Jobcentern gemeinsam um die Betreuung der Langzeitarbeitslosen.

"Die Jobcenter vermitteln Arbeitslose seitdem erfolgreicher und schneller", sagte von der Leyen. Allerdings hätten zunächst "die leichter vermittelbaren Kunden" wieder Arbeit gefunden, bei "bestimmten Gruppen" habe sich dagegen wenig bewegt.

Wirksames Instrument

Daher setze sie nun "auf das wirksamste aller Instrumente: den öffentlichen Vergleich", sagte die CDU-Politikerin weiter. Wenn die Reform der Jobcenter in Kraft trete, könnten in jeder Region zeitnah Daten veröffentlicht werden, wie erfolgreich die jeweiligen Arbeitsvermittlungen seien. "Damit legen wir offen, ob ein Jobcenter oder eine Optionskommune eher verwaltet oder die Menschen innovativ in Arbeit bringt", sagte von der Leyen. "Das wird Diskussionen in der lokalen Presse auslösen, und da jeder Bürgermeister und jeder Landrat wiedergewählt werden will, wird der Datenvergleich großen Antrieb erzeugen."

Der hatte die Jobcenter-Reform Mitte Juni gebilligt. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschloss das Parlament eine Grundgesetzänderung, um die Betreuung der mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihrer Familien aus einer Hand durch Kommunen und Arbeitsagenturen weiter zu gewährleisten. Die Grundgesetzänderung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 diese Regelung als Mischverwaltung für rechtlich unzulässig erklärt hatte. Ihr muss nun am kommenden Freitag noch der Bundesrat zustimmen.

Quelle: dpa/rts