Freitag, 19. Juni 2009
Reaktion auf Winnenden: Waffenrecht leicht verschärft
(Foto: dpa)
Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten hat der Bundestag eine leichte Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Danach soll unter anderem die Altersgrenze für das Schießen mit Großkaliber-Waffen von 14 auf 18 Jahre angehoben werden. Die zehn bis zwölf Millionen legalen Schusswaffen in Deutschland, die im Besitz von Sportschützen, Jägern, Polizisten und Wachleuten sind, sollen bis Ende 2012 und damit zwei Jahre früher als von der EU vorgeschrieben in einem zentralen elektronischen Register erfasst werden. Dem Gesetzentwurf muss am 10. Juli auch noch der Bundesrat zustimmen.
Außerdem müssen sich die Besitzer auf verdachtsunabhängige Kontrollen zur Aufbewahrung von Gewehren, Flinten, Pistolen und Revolvern einstellen. Verweigert ein Inhaber den Behörden den Zutritt, soll seine Zuverlässigkeit erneut überprüft werden. Wer eine illegale Waffe bis Jahresende abgibt, soll dagegen straffrei ausgehen. Das Bundesinnenministerium erhält zudem die Möglichkeit, die biometrische Sicherung von Schusswaffen vorzuschreiben, sobald dafür Systeme zugelassen sind.
Weitergehende Forderungen etwa nach einem völligen Verbot von Großkaliberwaffen für Sportschützen konnten sich dagegen nicht durchsetzen. Daher kritisierten Grüne und Linkspartei, die Koalition sei vor der Waffenlobby eingeknickt.
In Winnenden hatte ein 17-Jähriger am 11. März 15 Menschen und sich selbst erschossen. Nach Erkenntnissen der Polizei benutzte er dazu eine Pistole seines Vaters, die der Sportschütze entgegen der Vorschrift nicht im Waffenschrank aufbewahrte. Das Waffenrecht war bereits 2002 und 2008 unter anderem als Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt verschärft worden. Dabei wurde das Mindestalter für den Kauf von Großkaliber-Waffen für Sportschützen von 18 auf 21 Jahre angehoben.
rts
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