Montag, 31. März 2008
Keine Unions-Mitarbeit: Wieder kein NPD-Verbot?
Ein zweiter Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren droht am anhaltenden Widerstand der meisten unionsgeführten Länder zu scheitern. Nicht alle 16 Bundesländer hätten wie geplant bisher ihre neuen Erkenntnisse über die Verfassungsfeindlichkeit der NPD vorgelegt, berichtete das Bundesinnenministerium in Berlin. Die nächste Innenministerkonferenz am 17. und 18. April soll sich nun mit der Erfolgsaussicht für einen NPD-Verbotsantrag befassen. Ohne die Mitarbeit der Union ist der neuerliche Versuch nach Meinung von SPD- Vertretern aber von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Zu wenig Material
Nach ARD-Recherchen lehnen die Innenminister von Bayern, Baden- Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Hamburg und Hessen eine Mitarbeit an einem neuen Verfahren aus juristischen wie nachrichtendienstlichen Gründen ab. Die Minister von CDU, CSU und FDP hätten sich bisher gegenüber dem Bund geweigert, Materialsammlungen für ein neues Verfahren zuzuliefern. Auch die Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der 16 Landesämter hätten sich intern gegen einen neuen Anlauf gewandt.
Die neue Initiative hatte die SPD im vergangenen Jahr gestartet. Auf Anregung von SPD-Fraktionschef Peter Struck hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter um die Zusammenstellung von Material für ein neues Verfahren bis zum 31. März gebeten.
2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Grund war der Einsatz von V-Leuten in der NPD-Spitze.
Unanfechtbare Strategie
Bislang hätten weder die gemeinsame Arbeitsgruppe der SPD-geführten Länder noch alle unionsregierten Länder ihre Stellungnahmen abgegeben, sagte ein Sprecher Schäubles. Auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz fehle bisher das Material. Der Sprecher erwartet, dass bis zum Innenministertreffen alle Länder ihre Stellungnahmen eingereicht haben. Ziel seien Erkenntnisse, die in Karlsruhe trotz des Einsatzes von V-Leuten juristisch unanfechtbar seien. Es gehe darum, "solche Erkenntnisse zusammenzutragen, die einem erneuten Verfahren und einer erneuten Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes standhalten". Nach dem Karlsruher Veto hatten führende Politiker - vor allem aus der Union - einen neuen Anlauf auf ein NPD-Verbot wiederholt als aussichtslos abgelehnt.
Ohne die Mitarbeit der Union sei ein neuerlicher Verbotsversuch unmöglich, sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. "Es wird keinen Verbotsantrag ohne die Zustimmung der CDU geben." Nun müsse diskutiert werden, ob der Einsatz von V-Leuten im NPD-Vorstand überhaupt zwingend sei. "Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die V-Leute rechtzeitig vor Beginn eines Verbotsverfahrens zurückgezogen werden müssen - das halte ich für verantwortbar."
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), sagte: "Wenn sich ein Teil der Länderinnenminister bereits der Bewertung der Frage, ob ein Verfahren Aussicht hat oder nicht, entzieht, habe ich dafür keinerlei Verständnis." Wer ernsthaft die NPD bekämpfen wolle, werde nicht darum herum kommen, die Frage eines Verbots der Partei zu beantworten. Deshalb werde die Diskussion weitergehen.
Die Unionsparteien seien "offenbar nicht einmal bereit, ihre Kenntnisse über die NPD öffentlich zur Diskussion zu stellen", kritisierte Linke-Fraktionsvorstandsmitglied Petra Pau. Sie und die Mehrheit der SPD-regierten Länder seien nicht bereit, auf V-Leute zu verzichten. "So sind Verbotsdebatten letztlich nur Wasser auf die Propaganda-Mühlen der NPD", sagte Pau.
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