Mittwoch, 29. August 2007
Integration soll gestärkt werden: Zuwanderungsgesetz in Kraft
Die umstrittene Reform des Zuwanderungsrechts ist in Kraft getreten. Damit gelten für Einwanderer strengere Auflagen für die Familienzusammenführung und härtere Strafen, falls sie sich der Integration verweigern. Gleichzeitig erhalten mehrere Zehntausend abgelehnte Asylbewerber einen gesicherten Aufenthaltsstatus.
Die Reform des erst seit zwei Jahren geltenden Zuwanderungsrechts hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums vor allem das Ziel, die Integration zu stärken. Zudem gehe es darum, Schein- und Zwangsehen zu bekämpfen, die innere Sicherheit zu stärken, den Zuzug von Firmengründern zu erleichtern und das Staatsangehörigkeitsrecht anzupassen.
Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Ehegatten, die nach Deutschland nachziehen wollen, künftig mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Nachziehende Ehegatten müssen zudem Deutschkenntnisse nachweisen - mindestens 200 bis 300 Wörter. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen müssen Zuwanderer künftig mit Sanktionen rechnen. Die Neuerungen hatten bei Migrationsverbänden Kritik ausgelöst.
Die Hürden für den Zuzug von Fachkräften werden deutlich gesenkt. Die bisherige Mindestinvestitionssumme wird von einer Million auf 500.000 Euro und die Zahl der zu schaffenden Arbeitsplätze wird von zehn auf fünf verringert.
Als neue Einbürgerungsvoraussetzung enthält das Gesetz den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland. Damit wird für die Länder die Voraussetzung geschaffen, Einbürgerungskurse anzubieten.
Abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, sollen die Chance auf einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen. Von der Neuregelung können nur Ausländer profitieren, die mindestens sechs Jahre (Familien) oder acht Jahre (Alleinstehende) in Deutschland leben. Zudem müssen sie weitere Bedingungen erfüllen. Dazu zählen: Deutschkenntnisse, keine Bezüge zu extremistischen Organisationen, keine Vorstrafen.
Die Betroffenen haben bis Ende 2009 Zeit, eine Arbeit zu finden. Sie erhalten dafür zunächst einen Aufenthaltsstatus "auf Probe", den sie wieder verlieren, wenn die Jobsuche erfolglos verläuft. Zusätzliche Sozialleistungen sollen durch die Regelung nicht anfallen.
Das Gesetz enthält auch mehrere Sicherheitsmaßnahmen. Die Zusammenarbeit der Ausländer- und Sicherheitsbehörden soll verbessert und die Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken in Visa-Anträge soll zur Regel werden.
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