Mittwoch, 21. April 2010
Wiener Terrorismusprävention: Zwei Jahre Haft fürs "Gutheißen"
Die Regierung in Österreich hat ihr "Terrorismuspräventionsgesetz" verabschiedet. Es enthält einen Passus, wonach bereits das "Gutheißen terroristischer Aktivitäten" mit bis zu zwei Jahren Haft belegt werden kann. Verfassungsrechtler halten das für "völlig überzogen".
Ohne genauere Definitionen dürften österreichische Haftanstalten bald überbelegt sein.
(Foto: AP)
Ein umstrittenes Anti-Terror-Gesetz sorgt in Österreich für Diskussionen: Mit dem "Terrorismuspräventionsgesetz" soll bald nicht nur die Ausbildung in sogenannten Terror-Camps unter Strafe gestellt werden - sondern auch das "Gutheißen" terroristischer Aktivitäten. Darauf sollen ab August bis zu zwei Jahre Haft stehen. Kritiker wollen wissen, wie genau der Begriff "Gutheißen" ausgelegt werden soll.
Die Zeitung "Die Presse" etwa fragte, ob es demnächst reiche, an einer Kurden-Demo in Wien teilzunehmen oder Verständnis für die einstigen Aktivitäten der deutschen Rote-Armee-Fraktion (RAF) zu bekunden, um ins Gefängnis zu wandern. "Dient es wirklich der Sicherheit oder wenigstens dem Sicherheitsempfinden, wenn dummes Schwadronieren mit Haft bedroht wird?", fragte das Blatt.
Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk kritisierte, er halte die Regelung "für völlig überzogen". Der österreichische Rechtsanwaltskammertag betonte: "Rechtsstaatliche Grundsätze werden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung abermals über Bord geworfen." Vizekanzler Josef Pröll lobte nach der Regierungssitzung indes, das neue Gesetz ermögliche auch Maßnahmen gegen "Hassprediger".
dpa
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