Montag, 12. Februar 2007
Stichwort: Bewährung und Begnadigung
Die einstige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt wird auf Bewährung entlassen, ihr Komplize Christian Klar könnte begnadigt werden. Dafür gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
Die Strafaussetzung zur Bewährung kommt bei lebenslangen Strafen frühestens nach 15 Jahren oder - wenn eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt wurde - nach Ablauf der festgelegten Mindestverbüßungsdauer in Betracht. Weitere Voraussetzung: Die Entlassung muss im "Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit" verantwortbar sein - der Häftling darf also nicht rückfallgefährdet sein. Daneben spielen Persönlichkeit und Verhalten im Vollzug eine Rolle.
Die Begnadigung steht dagegen im freien Ermessen des Bundespräsidenten, der als "Gnadenherr" hauptsächlich für Staatsschutzdelikte, nicht für die normale Kriminalität zuständig ist. Die derzeit - in beiden Fällen - von Politikern verlangte "Reue" ist keine Voraussetzung. Allerdings ist manche Begnadigung wohl erst durch eine Abkehr vom Terrorismus möglich geworden. Oft hat aber in der Vergangenheit der schlechte Gesundheitszustand der Häftlinge den Ausschlag gegeben.
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