Montag, 07. Juli 2008
"Geordnete Beendigung der Kernenergie": Der Atomkonsens
Im Juni 2000 vereinbarte die damalige rot-grüne Bundesregierung mit der deutschen Atomwirtschaft den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie. Ein Jahr später wurde das Abkommen "zur geordneten Beendigung der Kernenergie" unterzeichnet. Das Papier mündete in eine Novelle des Atomgesetzes, die 2002 in Kraft trat. Nach dem sogenannten Atomkonsens dürfen in Deutschland keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden. Für die bestehenden Anlagen sind Regellaufzeiten und Reststrommengen festgeschrieben. Demnach sollen bis etwa 2021 alle Kernkraftwerke abgeschaltet sein.
Nach der Bundestagswahl 2005 gab es zwischen den neuen Partnern Union und SPD "unterschiedliche Auffassungen" über das Thema - die Union lehnt den Atomausstieg eigentlich ab. Im Koalitionsvertrag wurde dennoch verabredet, dass die Vereinbarung von 2000 und die entsprechenden Regelungen des Atomgesetzes "nicht geändert werden".
Der Atomkonsens sieht die Möglichkeit vor, Strommengen älterer Kraftwerke auf neuere zu übertragen. Ältere können so schneller abgeschaltet werden. Theoretisch ist auch der von den Stromversorgern gewünschte umgekehrte Weg möglich. Die Übertragung von neuen auf alte Anlagen bedarf aber der Genehmigung des Bundesumweltministers.
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