Hohes "Blockadepotenzial"Der Vertrag von "Nizza"
Sollte die EU-Verfassung nicht in Kraft treten, so gilt weiterhin der Vertrag von Nizza. Er war geschlossen worden, um die EU-Erweiterung zu ermöglichen; allerdings besitzt er ein hohes "Blockadepotenzial".
Sollte die EU-Verfassung nicht in Kraft treten, so gilt in der Europäischen Union weiterhin der 2000 beschlossene Vertrag von Nizza. Seine Bestimmungen, vor allem was die Entscheidungen im wichtigen Ministerrat betreffen, sind erst seit 1. November 2004 geltendes EU-Recht.
Der Vertrag von Nizza war geschlossen worden, um die Erweiterung der EU zu ermöglichen. Tatsächlich wurde zwar die Möglichkeit zu Mehrheitsentscheidungen ausgeweitet, doch schaffen die Bestimmungen des Nizza-Vertrages ein hohes "Blockadepotenzial". Eine qualifizierte Mehrheit wird erst bei 232 von 321 möglichen Stimmen im Ministerrat (wo die Mitgliedstaaten je nach Größe zwischen drei und 29 Stimmen haben) erreicht. Das ist eine Schwelle von 72,27 Prozent. Bei einem Beitritt Bulgariens und Rumäniens läge diese Schwelle sogar bei 73,91 Prozent.
Laut Nizza ist bei Mehrheitsentscheidungen nicht nur dieser Prozentsatz erforderlich, es muss auch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmen. Und diese Mehrheit muss 62 Prozent der Unionsbevölkerung repräsentieren.
Träte die EU-Verfassung in Kraft, so wären Entscheidungen im Ministerrat im Normalfall möglich, wenn 55 Prozent der Staaten, die gleichzeitig 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen. Diese so genannte "doppelte Mehrheit" erschwert Blockademinderheiten.
Die EU-Verfassung würde nicht nur die Entscheidungsfähigkeit des Ministerrates, dem Gremium der Regierungen stärken. Er könnte künftig in 90 statt bisher 44 Themenbereichen mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Das Europäische Parlament könnte in 95 Bereichen mitentscheiden. Seine Befugnisse werden durch die Verfassung wesentlich ausgeweitet. Die Verfassung sieht vor, dass der Präsident der EU-Kommission vom Parlament gewählt wird und seine Benennung die im Parlament herrschenden Mehrheitsverhältnisse widerspiegelt. Die Bürger können durch Bürgerbegehren auf die Gesetzgebung einwirken.
Wesentliche Veränderungen durch die Verfassung bestehen auch in der Wahl eines hauptamtlichen Präsidenten des Europäischen Rates, der Bestellung eines Außenministers und eines Ausbaus der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Für den Fall eines Scheiterns der Verfassung würde in der EU eine Diskussion über die Frage beginnen, ob einzelne Vorschriften durch gesonderte Verträge in geltendes Recht umgesetzt werden könnten. EU-Diplomaten weisen darauf hin, dass dies nicht einfach wäre. Bei der EU-Verfassung handelt es sich um ein vom Europäischen Konvent mühsam erarbeitetes Kompromisspapier. Es konnte nur als Gesamtpaket beschlossen werden, weil auf diese Weise eine Balance von Verzicht und Zugeständnissen erreicht werden konnte. Außerdem ist auch für Änderungen des Nizza-Vertrages die Zustimmung aller 25 Staaten nötig, die in einer Reihe von Ländern verbindlich mit einem Referendum verbunden ist.