Berlin gegen BundDie Argumente
Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Donnerstag sein Urteil in der Klage Berlins auf Finanzspritzen des Bundes verkünden.
Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Donnerstag sein Urteil in der Klage Berlins auf Finanzspritzen des Bundes verkünden. Damit geht ein rund vier Jahre andauernder Streit zu Ende. Sollten die Berliner im vollen Umfang Recht bekommen, müsste der Bund rund 30 Milliarden Euro der Schulden des Landes übernehmen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück müsste also jedes Jahr mit rund 1,5 Milliarden Euro höheren Zinszahlungen rechnen. Nach der Berliner Argumentation besteht die extreme Haushaltsnotlage seit 2002. Es könnte also sein, dass der Bund die Zahlungen auch rückwirkend vornehmen muss.
Berlin orientiert sich mit seiner Klage an einem Verfassungsgerichts-Urteil von 1992. Damals hatten die obersten Richter dem Saarland und Bremen eine extreme Haushaltsnotlage bescheinigt und die anderen Länder und den Bund zu Hilfszahlungen verpflichtet. Es folgt eine Aufstellung der wesentlichen Argumente der Verfahrensgegner.
Die Argumentation Berlins:
Die Quote, mit der ein Land seine Ausgaben durch Kredite finanziert, muss nach dem 1992er Urteil doppelt so hoch wie die der anderen Länder, um eine Haushaltsnotlage feststellen zu können. Im Jahr 2005 lag die Kreditfinanzierungsquote nach Berechnungen Berlins bei 17,2 Prozent. Die Quote der anderen Länder habe im Durchschnitt 6,9 Prozent betragen.
Die obersten Richter urteilten zudem, dass das Verhältnis von Zinszahlungen zu den Einnahmen (Steuern, Länderfinanzausgleich und Zuweisungen des Bundes) weit über dem Durchschnitt der anderen Länder liegen muss. Für 2005 beziffert Berlin diesen Wert auf 21,1 Prozent, den der anderen Länder auf 11,5 Prozent.
Das Land hält es für unerheblich, ob es aus eigener Schuld in die Notlage geraten ist oder nicht. Abgesehen davon bestreitet es, verantwortlich für diese Lage zu sein. Ausschlaggebend sei vielmehr der Abbau von Subventionen nach dem Fall der Mauer. Nach Auffassung des Landes sind auch die strengen Regeln des Maßstäbegesetzes erfüllt, nach denen ein Land bei einer extremen Haushaltsnotlage Anspruch auf Hilfen hat.
Zudem argumentiert der Berliner Senat, er habe ausreichende Eigenanstrengungen unternommen, um eine Haushaltslage abzuwenden oder sich von ihr zu befreien.
Berlin will sich auch den strengen Auflagen unterwerfen, die mit Hilfeleistungen verbunden sind. Es verweist dabei auf ein verbindliches Sanierungsprogramm.
Argumentation des Bundes
Berlin befinde sich in keiner extremen Haushaltsnotlage, meint dagegen der Bund, weil die Erfüllung der verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben des Landes in keiner Weise beeinträchtigt sei.
Auch seien die 1992 aufgestellten Kriterien des Verfassungsgerichts nicht mehr gültig, weil sich das finanzwirtschaftliche Umfeld insgesamt grundlegend verändert habe. Die Schuldenlast aller Länder und des Gesamtstaates sei erheblich gestiegen. Es gebe kein Land mehr, dessen finanzwirtschaftliche Kennziffern in einzigartiger Weise schlechter seien.
Nach Meinung des Bundesfinanzministeriums müssten die Zahlungen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) berücksichtigt werden, die an die neuen Länder und Berlin fließen. Nach Berechnungen des Ressorts war die Finanzkraft der Hauptstadt 2005 nach Einbeziehung des Länderfinanzausgleichs und der BEZ im Durchschnitt mit 116,7 Prozent höher als etwa die von Rheinland-Pfalz (99,5 Prozent), Nordrhein-Westfalens (101,1 Prozent) und Bayerns (104,1 Prozent).
Der Bund macht zudem geltend, dass es eine entscheidende Rolle spiele, ob das Land Berlin seine Situation selbst verursacht hat. Die Eigenanstrengungen Berlins seien in der Vergangenheit nicht hinreichend gewesen, da die Hauptstadt nicht rechtzeitig alle Konsolidierungsspielräume zur Senkung des konsumptiven Ausgabenniveaus ausgeschöpft habe.
Die Darstellung der Berliner Sparanstrengungen sei außerdem problematisch, weil die Stadt von einem völlig überzogenen Ausgabenniveau ausgehe.
Die Bundesregierung bemängelt zudem die Art der Sparanstrengungen. Berlin müsse intelligenter wirtschaften und seine Ausgabeschwerpunkte anders setzen. Es gelte das Schlagwort "Lehrer statt Opernsänger".
(Guido Bohsem, Reuters)