EU-ReformvertragDie wichtigsten Neuerungen
Die EU-Staaten haben feierlich das Vertragswerk unterzeichnet. Was sich für die Bürger ändert: die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Der "Vertrag von Lissabon" soll die Europäische Union handlungsfähiger und schlanker machen. Institutionen werden verkleinert, Symbole wie Verfassung, offizielle Flagge oder Hymne sind nach den gescheiterten Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr vorgesehen. Die Staats- und Regierungschefs wollen die Euroskeptiker in der EU so wenig wie möglich verschrecken.
Hinter den nun etwas sperrig klingenden Untertiteln "Vertrag über die Europäische Union" und "Vertrag über die Arbeitsweise" stecken dennoch wichtige Reformen, die die Zusammenarbeit in der gewachsenen Union der 27 Mitgliedstaaten vereinfachen. Sie bilden künftig die gemeinsame Rechtsgrundlage.
Einfachere Verfahren in mehr Politikbereichen
"Doppelte Mehrheit": Der Ministerrat, in dem die Minister der Länder zusammenkommen, entscheidet nach neuen Regeln. Spätestens von 2017 an stimmen die EU-Mitgliedsländer im Rat mit der "doppelten Mehrheit" ab. Diese ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, und diese dann mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Die bisher mühselig auf alle Länder aufgeteilten 345 Stimmen werden abgeschafft.
Schnellere Entscheidungen: Zudem kann der Ministerrat einfacher entscheiden. Zu mehr Themenfeldern als bisher können Beschlüsse mit Mehrheit statt mit Einstimmigkeit gefasst werden. Ausgenommen davon sind die Innen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie die Auswärtigen Beziehungen.
Mehr Kontinuität: Der Europäische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs, wählt einen Präsidenten für jeweils zweieinhalb Jahre. Bisher wechselte der Vorsitz jedes halbe Jahr. Ziel ist mehr Kontinuität in der politischen Führung inner- wie außerhalb der Union.
Im Ministerrat bleibt es bei der Rotation des Vorsitzes im Halbjahresrhythmus – mit Ausnahme des Außenministerrates.
"Hoher Vertreter" statt Außenminister
Kleinere Kommission: Die Kommission, die Gesetzesinitiativen auf den Weg bringt, erhält eine Schlankheitskur. Momentan stellt jedes der 27 Mitgliedsländer einen Kommissar – ab 2014 werden es ein Drittel weniger sein. Die Posten der dann 18 Kommissare rotieren unter den Ländern. Zugeständnis der großen an die kleinen Staaten: Auch die großen werden Zeiten ohne Kommissare haben.
Stärkung der Außenpolitik: Der Posten des Außenkommissars entfällt. Für die Außenpolitik ist dann der "Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" zuständig, der einen diplomatischen Dienst bekommt und den Außenministerrat leitet.
Mit der Schaffung eines einzigen Postens soll das bisherige Nebeneinander eines Außenkommissars und eines Außenbeauftragten beendet werden und die EU international ein Gesicht erhalten.
Doch das Amt ist ein Kompromiss. Die EU-Staaten behalten weiterhin wichtige außenpolitische Kompetenzen. Einen europäischen Außenminister, wie einst vorgesehen, wird es damit nicht geben. Ein Zugeständnis an Länder wie Großbritannien, die in der EU am liebsten einen losen Staatenbund sehen.
Mehr Demokratie: Die nationalen Parlamente werden künftig acht statt bisher sechs Wochen vor einem geplanten Rechtsakt der EU informiert und können Einspruch erheben, wenn sie nationale Zuständigkeiten gefährdet sehen. Das Europäische Parlament entscheidet künftig gemeinsam mit dem Rat über fast alle Regulierungen. Das Parlament wählt auch den Präsidenten der Kommission.
Die Bürger können über ein Volksbegehren mit mindestens einer Million Unterschriften die EU-Kommission mit einer Gesetzgebung beauftragen.
Deutschland muss Sitze abgeben
Kleineres Parlament: Das Europaparlament verliert 34 Sitze. Einschließlich des Parlamentspräsidenten – derzeit der Deutsche Hans-Gert Pöttering – sind es dann 751 (statt bisher 785) Abgeordnete. Für Deutschland bedeutet das 96 statt bisher 99 Abgeordnete.
Grundrechte-Charta: Die "Charta der Grundrechte" ist nicht mehr in den Verträgen verankert. Sie regelt die Grundrechte in der Union. Dennoch wird ein Querverweis aufgeführt, so dass sie rechtsverbindlich ist und EU-Bürger Klagemöglichkeit haben werden. Allerdings wird sie keine Rechtskraft in Großbritannien und Polen haben.
Mit der offiziellen gemeinsamen Unterzeichnung in Lissabon ist der Reformvertrag noch nicht gültig. Erst wenn er in allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist, tritt er in Kraft. Dies soll bis Mitte 2009 geschehen.