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Rechtsunsicherheit für SoldatenGuttenbergs Kaltstart

08.11.2009, 15:42 Uhr
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Verteidigungsminister Guttenberg räumt "kriegsähnliche Zustände" in Afghanistan ein. Für die Soldaten fordert er mehr Rechtssicherheit. (Foto: dpa)

Guttenberg will in seinem neuen Amt als Verteidigungsminister eines der größten Probleme anpacken und mehr Rechtssicherheit für Soldaten durchsetzen.

Es ist ein ziemlicher Kaltstart. Keine zwei Wochen im Amt, hat der Verteidigungsminister alle Hände damit zu tun, das mit Fallstricken versehene Erbe seines Vorgängers Franz Josef Jung abzuräumen. Und er macht es aus Sicht der Bundeswehr gut, die Truppe zollt Guttenberg Respekt. Nicht nur, dass er anders als Jung "kriegsähnliche Zustände" in Afghanistan unumwunden einräumt und den für den Luftangriff auf zwei Tanklastwagen verantwortlichen Oberst Georg Klein in Schutz nimmt - er will vor allem eines der größten Probleme anpacken. Wie kann den Soldaten im Kampf gegen einen aus dem Hinterhalt agierenden Feind mehr Rechtssicherheit gewährt werden?

Guttenberg versucht auf seinem eigentlichen Fachgebiet, der Außen- und Sicherheitspolitik, rasch Pflöcke einzuschlagen. Er setzt sich dezent von Jung ab. Dem war nach dem von Klein am 4. September befohlenen Luftschlag mit bis zu 142 Toten mangelhafte Informationspolitik vorgeworfen worden. "Ich versuche, in diesem Amt eine klare Sprache zu finden und ein Höchstmaß an Transparenz an den Tag zu legen", sagte Guttenberg der "Süddeutschen Zeitung" vom Wochenende.

Und: "Ich habe deutlicher als andere gesagt, welche Einschätzung ich von diesem Einsatz habe", meint er mit Blick auf seine "Kriegs"-Erklärung. Sie ist sicher auch ein Zeichen an die Öffentlichkeit, wirbt um Verständnis für den immensen Druck, unter den Leute wie Oberst Klein geraten können. Er verlangt aber auch eine rechtliche Klarstellung, er will den Afghanistan-Einsatz aus den "Verästelungen des deutschen Strafrechts" herausholen.

Guttenberg fordert Rechtssicherheit

Guttenbergs Ministerium ist vor allem daran gelegen, dass die Soldaten nicht durch Angst vor Strafverfolgung im Einsatz gehemmt werden. "Jeder, der in einer ähnlichen Lage sein wird wie Oberst Klein, steht vor der Frage: Was wartet zu Hause auf mich? Habe ich den Staatsanwalt schon hinter mir sitzen?", sagt der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch. "Wir brauchen ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für unsere Soldaten", fordert auch Guttenberg.

Deshalb soll rasch eine zentrale Gerichtsbarkeit in Deutschland aufgebaut werden, die sich um die Fälle möglicher Verfehlungen im Einsatz kümmert. So haben Union und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart: "Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden." Ein Sprecher des Ministeriums sagt dazu: "Es ist in unserem Sinne, Fachkompetenz an einem Ort zu bündeln."

Bisherige Praxis in der Kritik

Bisher ist es so: Nach einer Vereinbarung aus dem Jahr 2001 nimmt die Staatsanwaltschaft Potsdam erste Vorermittlungen auf, weil das Einsatzführungskommando der Bundeswehr dort sitzt. Sie gibt den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter - in der Regel an die, wo der Soldat seinen Wohnsitz hat. Die Folge sind längere Verfahren - und die mit der Materie oft nicht vertrauten Staatsanwälte müssen sich erst einmal einarbeiten. Erst nach neun Monaten urteilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder im Mai, dass ein Soldat für die Tötung von einer Frau zwei Kindern an einem Checkpoint bei Kundus nicht angeklagt wird. Er hatte die Opfer für Angreifer gehalten.

"Ein Stück aus dem Tollhaus" nennt der FDP-Politiker Jörg van Essen diese Praxis. "Die deutschen Soldaten erwarten völlig zu Recht, dass Richter und Staatsanwälte mit hinlänglichem Spezialwissen die Vorwürfe beurteilen." Unabhängig von einer gewünschten zentralen Gerichtsbarkeit würde auch künftig die Bundesanwaltschaft zuständig sein, wenn es - wie nun im Fall Klein - um die grundsätzliche Frage geht, ob gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen wurde.

Die Linke fährt scharfe Geschütze gegen den Plan einer zentralen Gerichtsbarkeit auf und warnt vor Sonderbehandlung: Es dürfe keine Wiedereinführung der Militärgerichtshöfe geben, sagt der verteidigungspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Paul Schäfer. Man lehne "Sondergerichte und Sonderrechte für Soldaten, auch im Auslandseinsatz, ab." Allerdings ist die Linke ohnehin gegen den Afghanistan-Einsatz.

Quelle: Georg Ismar, dpa