Montag, 23. April 2007
Neues zum Mordfall Buback: Konsequenzen für Wisniewski, Folkerts und Klar
Nach einem Bericht des "Spiegel" soll der frühere RAF-Terrorist Stefan Wisniewski an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Jahr 1977 beteiligt gewesen sein. Sollten die vor allem auf einer Aussage des Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock beruhenden Informationen zutreffen, erschiene möglicherweise die Rolle von Knut Folkerts in einem neuen Licht - er war 1980 wegen des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Drei Fragen und drei Antworten dazu:
1. Welche Konsequenzen hätte das für Stefan Wisniewski?
Sollten die Vernehmungen der Bundesanwaltschaft den Verdacht erhärten, droht ihm ein neues Ermittlungsverfahren. Ob der Fall damit komplett neu aufgerollt wird, ist aber ungewiss. Weil Wisniewski wegen seiner zentralen Beteiligung an der Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer 20 Jahre Haft verbüßt hat, könnte das Verfahren eingestellt werden, wie dies bei dem ebenfalls am Buback- Mord beteiligten Günter Sonnenberg gehalten wurde - auch er war bereits zu lebenslang verurteilt.
2. Könnte Knut Folkerts mit einer Rehabilitierung rechnen?
Zwar könnte sowohl der 1995 nach 18 Jahren Haft entlasse Folkerts als auch die Bundesanwaltschaft - zu seinen Gunsten - eine Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen. Allerdings hatte das Oberlandesgericht Stuttgart 1980 nicht nur wegen des Buback-Mordes, sondern auch wegen eines versuchten Mordes beim Überfall auf ein Waffengeschäft lebenslange Haft gegen Folkerts verhängt. Zudem: Sollte ihm ein anderer Tatbeitrag nachgewiesen werden - laut Boock war Folkerts zumindest am Ausspähen von Buback beteiligt - könnte er nach wie vor als Mittäter verurteilt werden.
3. Christian Klars genaue Rolle beim Buback-Mord war bisher offen - könnte der Umstand, dass er wahrscheinlich nicht selbst geschossen hat, für sein Gnadengesuch günstig sein?
Viele Juristen vertreten die These, Gnade diene nur zur "Reparatur" von als ungerecht empfundenen Urteilen. Weil Klar nicht als "Schütze", sondern lediglich als "Mittäter" verurteilt wurde, gäbe es nichts zu reparieren. Allerdings ist der Bundespräsident bei der Bewertung von Gnadengesuchen frei; er muss sie weder begründen noch rechtfertigen. Bundespräsident Horst Köhler ist derzeit dabei, sich zu Klars Bitte eine Meinung zu bilden. Er führt dazu zahlreiche Gespräche.