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Dossier

Donnerstag, 03. November 2005

Vorschlag 1: "Schneidiger Föderalismus"

Der Föderalismus ermöglicht Autonomie der Bundesländer, Vielfalt in den Gemeinden und Nähe zwischen Bürgern und Kommunalpolitik. In Deutschland hat sich jedoch der gute Ansatz ins Negative verkehrt. Die Zuständigkeiten sind so verflochten, dass eine paradoxe Situation entstanden ist: Durch zustimmungspflichtige Gesetze hat sich der Einfluss der Länder auf die Bundespolitik verstärkt, gleichzeitig wurde die Handlungsfähigkeit der Länder immer weiter eingeschränkt. Dieser Prozess wurde durch den Finanzausgleich in Gang gesetzt. Denn oft konnten finanziell schwache Länder nur dann ihre Eigenständigkeit wahren, wenn sie umfangreiche Zuwendungen erhielten. Damit haben sie sich in eine starke Abhängigkeit vom Bund begeben. Die finanzielle Gleichmacherei mindert den Anreiz für die Länder, eigene Steuern einzutreiben, denn diese gehen durch den Finanzausgleich zu großen Teilen wieder verloren. So verhindert heute die Subventionierung des Erfolglosen die Bereitschaft zu beschwerlichen Reformen.

Deshalb schlagen wir eine umfassende Föderalismusreform vor. Durch die Große Koalition ist die Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Grundgesetz möglich. Unser Vorschlag einer Neugliederung sieht folgende sechs Bundesländer vor:

• Hansebund: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen (14,9 Mio. Einwohner)

• Brandenburg-Sachsen: Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt (12,7 Mio. Einwohner)

• Südrhein-Thüringen: Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen (13,5 Mio. Einwohner)

• Nordrhein-Westfalen (18,1 Mio. Einwohner)

• Baden-Württemberg (10,7 Mio. Einwohner)

• Bayern (12,4 Mio. Einwohner)

So entstehen starke Länder, neue und alte Bundesländer verschmelzen, die Trennlinie zwischen Ost und West verschwimmt. Jedes Land hat dann eine Stimme im Bundesrat. Bei einem Patt entscheidet die Bevölkerungsmehrheit. Diese Stimmengewichtung repräsentiert die Bundesländer und ihre Bürger weitaus gerechter und demokratischer, als dies heute im Bundesrat der Fall ist. Ein Beispiel: Nordrhein-Westfalen ist nur doppelt so stark im Bundesrat vertreten wie Bremen. Dennoch wird ein Bremer zwölfmal stärker repräsentiert als ein Bürger aus Nordrhein-Westfalen.

Bisher verstärkt der ständige Wahlkampf in 16 Bundesländern das taktische Verhalten der Bundesregierung und lähmt so den politischen Prozess. Der Neuzuschnitt hat deutlich weniger Wahltermine zur Folge. Die Parteien können sich so intensiver den langfristigen bundes-politischen Aufgaben widmen.

Die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen müssen klar definiert werden mit dem Ziel, den Anteil zustimmungspflichtiger Gesetze erheblich zu verringern und die föderale Verflechtung aufzuschnüren. Eine reformierte Finanzverfassung muss wettbewerbsorientierte Ausgleichsmechanismen und eine partielle Steuerautonomie der Länder schaffen. In der neuen Finanzverfassung muss das Konnexitätsprinzip strikt umgesetzt werden: Wer eine Verordnung erlässt, muss auch die Ausführung verantworten.

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