Freitag, 29. September 2006
Elterngeld kommt: Selbstständige profitieren
Dass das Elterngeld kommt zum 1. Januar 2007. Der Bundestag hat heute das entsprechende Gesetz verabschieden. Für Kinder, die ab dem Stichtag geboren werden, erhalten zuvor berufstätige Mütter oder Väter eine Art Ersatzleistung vom Staat, die den Einkommensverlust während der Kinderbetreuung kompensieren soll.
Das Elterngeld wird längstens für 14 Monate gezahlt, wenn die Eltern sich die Elternzeit untereinander aufteilen, wobei die kürzere "Auszeit" mindestens zwei Monate betragen muss. Auch Alleinerziehende sollen das Elterngeld 14 Monate lang erhalten.
Als Ausgleich für den Einkommensverlust werden 67 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt, maximal 1800 Euro. Dazu muss das Elternteil, welches Elterngeld in Anspruch nehmen will, nicht völlig aus dem Beruf aussteigen. Die regelmäßige Arbeitszeit darf lediglich 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Natürlich haben auch Freiberufler und Selbstständige Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnung gestaltet sich hier etwas schwieriger. Doch prinzipiell werde das Elterngeld bei Selbstständigen genau wie bei Angestellten berechnet, hieß es auf Anfrage von n-tv.de aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Wenn das Einkommen vor der Geburt bei Antragstellung nicht abschließend ermittelt werden kann, wird zunächst das Einkommen auf der Grundlage früherer Betriebsergebnisse und der zu erwartenden Einnahmen geschätzt. Das Elterngeld wird dann mit Hilfe der vorhandenen Angaben vorläufig festgesetzt und gezahlt, so die Ministeriumssprecherin. Die endgültige Festsetzung erfolgt, wenn die notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Grundsätzlich gilt der Bescheid des Finanzamts, der den Gewinn für das Berechnungsjahr enthält, als Nachweis.
Da das Elterngeld bei Freiberuflern und Selbstständigen auf Grundlage des Betriebsergebnisses festgesetzt wird, bieten sich hier einige gestalterische Möglichkeiten, um das Elterngeld etwas zu erhöhen. Berechnungsgrundlage für die Ausgangssituation ist das Jahr vor der Geburt des Kindes. Wird das Kind also im kommenden Jahr geboren, gilt es, den Betriebsgewinn in den Monaten zuvor höchstmöglich zu gestalten. Nach der Geburt des Kindes, wo dann die Reduzierung der Arbeitszeit zur Kinderbetreuung stattfindet, ist der Betriebsgewinn möglichst niedrig zu halten, um den Anspruch auf Elterngeld zu optimieren – höchstens jedoch rund 2.700 Euro des monatlichen Nettoerlöses. Dies ist zum Beispiel durch Verlagern von Rechnungen, die Bildung von Ansparabschreibungen und gezielte Investitionen möglich. Die Steuerberater werden darüber hinaus sicherlich noch weitere kreative Ideen einbringen.