Schärfere GesetzeSteuerflucht erschwert
Im Kampf gegen Steuerflucht gelten in Deutschland künftig strengere Regeln. Ein neues Gesetz legt Bürgern und Unternehmen erweiterte Informationspflichten auf, wenn sie Geschäfte in international geächteten Steueroasen machen. Die Kernpunkte des Gesetzes finden Sie hier.
Steuerflucht ins Ausland wird deutlich schwieriger. Der Bundestag hat das lange in der großen Koalition umstrittene Gesetz gegen Steuerflucht verabschiedet. Künftig müssen Bürger und Unternehmer, die in Steueroasen Geschäfte betreiben oder ein Konto unterhalten, dem Fiskus umfassend Auskunft geben. Sonst drohen ihnen empfindliche Sanktionen. Die Kernpunkte des Gesetzes im Überblick:
Maßstab für die Qualifizierung eines Landes als Steueroase sind die Standards der Industrieländerorganisation OECD zum Auskunftsaustausch in Steuersachen. Derzeit ist die "schwarze Liste" der OECD zwar leer. Einige der Staaten, die sich auf Druck der 20 größten Wirtschaftsnationen bereiterklärt hatten, sich künftig an die OECD-Regeln zu halten, haben diese aber noch nicht umgesetzt. Allgemein gilt: Je mehr ein Staat kooperiert, desto weniger Nachweispflichten treffen die Steuerpflichtigen.
Das Finanzamt kann eine eidesstattliche Erklärung über die Richtigkeit der Angaben eines Steuerpflichtigen verlangen - wer lügt, macht sich dann strafbar. Zudem kann der Fiskus von den Bürgern eine Vollmacht verlangen, in ihrem Namen Auskunftsansprüche im Ausland gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.
Wer nicht mit dem Finanzamt kooperiert, muss mit einem Verlust von Steuervorteilen rechen. So können unter anderem ein Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden aus diesen Ländern abgelehnt werden. Zudem droht eine Schätzung der Einkünfte, was für die Steuerpflichtigen sehr teuer werden kann.
Die neuen Pflichten gelten nicht unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes, sondern erst, wenn sie durch eine für jeden einzelnen unkooperativen Staat erlassene Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden. Ihr muss der Bundesrat zustimmen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat bereits erklärt, dies noch in dieser Wahlperiode erreichen zu wollen, möglicherweise durch eine Musterverordnung.