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Vorschlag 2Stiftung Gesetzestest

03.11.2005, 13:03 Uhr

In Deutschland erlässt der Gesetzgeber Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Ausführungsbestimmungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften. Kein Bereich des täglichen Lebens, der nicht in jeder Einzelheit reguliert wäre. Statt dem Einzelnen Freiheiten zu ermöglichen, beschneiden die Gesetze Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgers. Die Zahl der neuen Regeln steigt, die handwerkliche Qualität sinkt. Die Vorschriften sind lang, verschachtelt, verweisen auf andere Vorschriften, widersprechen anderen Regeln. Gerichten und Behörden gelingt es immer seltener, einleuchtende und praktikable Lösungen zu finden.

Diese Praxis schadet nicht nur den Bürgern, sondern auch der Verwaltung. Eine große Regelungsdichte weckt beim Einzelnen den Wunsch, jeden Aspekt des Lebens gerichtlich prüfen zu lassen. Dadurch wird die Arbeit der Rechtssprechung und Behörden aufgebläht, Qualität und Effizienz sinken.

Wir schlagen darum die Stiftung Gesetzestest vor: ein dauerhaftes, unabhängiges und inter-disziplinäres Gremium, in dem Gutachter Gesetze bewerten und deren Folgen abschätzen. Dabei handelt es sich nicht um eine politische Bewertung. Im Vordergrund steht die handwerkliche Überprüfung jedes einzelnen Gesetzes: Ist das Gesetz notwendig? Ist es verträglich mit dem bestehenden Regelwerk?

Die Stiftung schlägt keine eigenen Gesetze vor. Im Gegenteil: Der Sachverstand der Institution soll das parlamentarische Initiativrecht stärken. Die Aufgabe ist, aus Fehlern zu lernen, unerwünschte Folgen im Vorhinein zu verhindern, neue Gesetze praktikabel zu gestalten und so die Gesetzbücher zu verkleinern. Das Ziel ist, Gesetze allgemeinverständlich zu formulieren und Recht und Rechtsempfinden in Einklang zu bringen.

Vorbild für die Stiftung Gesetzestest ist die Stiftung Warentest. Sie verkörpert ein gesellschaftliches Qualitätsbewusstsein und den Anspruch, sich laufend weiterzuentwickeln. Diese Haltung muss Leitbild für eine am Gemeinwohl orientierte Ordnungspolitik sein. Die Stiftung Gesetzestest ist als konstruktives Kontrollorgan zu verstehen: als Gütesiegel für deutsche Politik.