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Dossier

Montag, 05. März 2007

Bund gegen Länder: Streit um Aufenthaltsrecht

In Deutschland leben etwa 170.000 Ausländer, die bislang nur geduldet werden. Die im Ausländerrecht ausdrücklich vorgesehene Duldung erlaubt Menschen, die eigentlich zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sind, die Abschiebung aufgrund der in ihrem Heimatland herrschenden Situation aufzuschieben. Die Betroffenen stammen oft aus Bürgerkriegsgebieten und leben mitunter schon längere Zeit in der Bundesrepublik. Über ihnen schwebt stets das Damoklesschwert, Deutschland wieder verlassen zu müssen, wenn sich die Menschenrechtssituation in ihrem Heimatland wieder verbessert hat. Viele Kosovo-Albaner leben zum Beispiel unter dem Status der Duldung in Deutschland.

Nach etlichem Hin und Her in den vergangenen Jahren hatten sich die Koalitionsspitzen in Berlin vor kurzem auf einen Gesetzesplan verständigt, der einem Teil der Geduldeten einen gefestigten Aufenthaltstitel verschaffen soll. Voraussetzung: Angehörige von Familien müssen bereits sechs Jahre in Deutschland gelebt haben, Alleinstehende acht Jahre. Zudem soll der Aufenthaltstitel nur solchen Personen verliehen werden, die genügend Deutsch können und nicht straffällig geworden sind. Dies sind nach Schätzungen 35.000 bis 40.000 Personen. Über diese Gruppe wird jetzt diskutiert.

Der Streit entzündet sich an dem von den Koalitionsspitzen getroffenen Gesetzesentwurf: Einem bislang geduldeten Ausländer, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, soll demnach zum 1. Juli 2007 einen Aufenthaltstitel verliehen werden, auch wenn der Staat zunächst für ihn sorgen müsste. Erst wenn er Anfang 2010 die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragt, wird nach der Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt gefragt.

Dann soll gelten: Am Stichtag 31. Dezember 2009 muss der Ausländer in mindestens 15 der zurückliegenden 30 Monate gearbeitet haben, um die Verlängerung zu bekommen. Ausreichen würde auch, wenn er in den neun Monaten vor dem Stichtag einen Job hatte. Zusätzlich muss er nachweisen, dass er ab 1. Januar 2010 einen Dauerarbeitsplatz hat.

Bayern geht das zu weit. Das Land verweist auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom November vergangenen Jahres. Dieser sollte die Verwaltungspraxis vereinheitlichen, war aber kein Gesetzentwurf. Demnach sollte ein Geduldeter nur dann einen festen Aufenthaltsstatus bekommen, wenn er bis 30. September 2007 eine feste Arbeit nachweist. Doch dann legte die Koalition in Berlin ihren eigenen Plan vor.

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