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Dossier

Montag, 24. Juli 2006

Stichwort: Waffenstillstand, Waffenruhe

Wenn in Berichten von Waffenruhe oder Waffenstillstand die Rede ist, werden die Begriffe häufig vermengt. Das grundlegende völkerrechtliche Vertragswerk über das Verhalten im Krieg, die Haager Landkriegsordnung von 1907, kennt nur den Begriff "Armistice", der mit Waffenstillstand übersetzt wird.

Im völkerrechtlichen Sprachgebrauch hat sich jedoch eine Unterscheidung zwischen einer Waffenruhe und einem vertraglich festgelegten Waffenstillstand eingebürgert. Zwischen Israel und seinem nichtstaatlichen Gegner, der Hisbollah, könnte auch nach der Haager Landkriegsordnung, die hier von "kriegsführenden Staaten" ausgeht, allenfalls von Waffenruhe gesprochen werden. Diese soll insbesondere die Bergung von Verletzten, die Evakuierung der Zivilbevölkerung oder den Durchlass von Unterhändlern ermöglichen.

Ein Waffenstillstand ist dagegen oft Vorstufe zu einem Friedensvertrag. Gemäß den Genfer Konventionen sind die Kriegsparteien in einem Waffenstillstandsvertrag verpflichtet, die Rückkehr von Zivilinternierten und Kriegsgefangenen vorzusehen. Wie der Korea-Konflikt zeigt, können Waffenstillstände sehr dauerhaft sein. Auf der koreanischen Halbinsel gilt er seit mehr als einem halben Jahrhundert.

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