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Dossier

Donnerstag, 02. Juni 2005

Die Verfassung ist tot: Warum weiter abgestimmt wird

Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden haben bereits zwei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die EU-Verfassung abgelehnt. Beide Länder sind Gründungsmitglieder der Gemeinschaft. Rechtlich gesehen ist das nicht von Bedeutung, politisch schon.

Damit die EU-Verfassung in Kraft treten kann, müssen alle Staaten zustimmen. Bislang gab es zwölf Voten, zehn davon fielen positiv aus. Theoretisch könnte der Ratifizierungsprozess nun gestoppt werden: Nach dem "Non" aus Frankreich und dem "Nee" der Niederländer ist die Verfassung tot. Theoretisch.

Praktisch will Brüssel die ablehnenden Referenden nicht akzeptieren. Solange der Ratifizierungsprozess läuft, solange gibt es eine Chance, heißt es unter EU-Diplomaten. Tot wäre die Verfassung erst, wenn ein Staat die Ratifizierungsprozedur abbräche. Der britische Premierminister Tony Blair hat dies für sein Land allerdings bereits als Möglichkeit angedeutet.

Und so betonten europäische Spitzenpolitiker in ihren ersten Reaktionen: "Der Ratifikationsprozess muss weitergehen." Dies sagte etwa Bundeskanzler Gerhard Schröder. Die Krise um die Ratifizierung der Verfassung dürfe jetzt nicht zur allgemeinen Krise Europas werden. Auch der niederländische Ministerpräsident Jan Peter Balkenende sprach sich dafür aus, das Ratifizierungsverfahren fortzusetzen, bis die Haltung aller EU-Länder feststehe. Erst dann könnten Schlussfolgerungen gezogen werden, wie mit der Verfassung weiter zu verfahren sei.

Doch die Gefahr, dass die Verfassung in den kommenden Monaten durch weitere Ablehnungen - beispielsweise in Tschechien und Polen, aber auch in Großbritannien - noch stärker in Frage gestellt wird, ist groß. Schlechte Stimmung, das weiß man auch in Brüssel, kann sich leicht verselbstständigen. Völlig unklar ist zudem, ob und wie es gelingen kann, Frankreich und die Niederlande doch noch zur Zustimmung zu bewegen.

Ausgerechnet in dieser Situation fällt der traditionelle "Motor" der EU aus: Frankreich und Deutschland sind voll und ganz mit sich selbst beschäftigt.

Vielleicht muss aber doch Deutschland das Verfassungsproblem lösen. Erklärung Nummer 30 in der Schlussakte der EU-Verfassung schreibt vor, dass der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs sich "nach Ablauf von zwei Jahren nach der Unterzeichnung des Vertrags" (das war am 29. Oktober 2004) mit den Ratifizierungsproblemen befasst. Im ersten Halbjahr 2007 übernimmt die Bundesregierung turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft.

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