"Angst vor Inkompetenz"Was dürfen Datenschützer?
"Heute kann sich jeder, der das Wort Datenschutz fehlerfrei schreiben kann, Datenschutzbeauftragter nennen"
In Berlin tagt der 10. Datenschutzkongress, auf dem es auch um eine Anpassung des Datenschutzgesetzes geht. Neben dem Schutz von Arbeitnehmern stehen auch die Datenschützer selbst im Mittelpunkt. Die Stellung der Beauftragten in Unternehmen soll gestärkt werden ? denn "so richtig weiß eigentlich keiner, was der Datenschutzbeauftragte soll und was er darf", sagt Marco Biewald, Stellvertretender Vorsitzender Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. n-tv.de sprach mit ihm und war überrascht darüber, dass er den geplanten verbesserten Kündigungsschutz für den falschen Weg hält, um die Position der Datenschutzbeauftragten zu stärken. "Das hier fördert nur inkompetente Datenschützer", so Biewald.
n-tv.de: Herr Biewald, trotz Datenschutzbeauftragten kommt es in großen Unternehmen immer wieder zu Datenskandalen. Sind den Beauftragten die Hände gebunden, haben sie zu wenig Handlungsspielraum?
Marco Biewald: Dass Datenschutzmaßnahmen umgesetzt werden, dafür ist nicht der Datenschutzbeauftragte verantwortlich, sondern die Geschäftführung. Wenn Skandale passieren, muss man zuerst die Leitungsebene hinterfragen, ob sie Ihren Laden im Griff hat. Der Job des Datenschutzbeauftragten ist es, Defizite festzustellen und Gegenmaßnahmen einzufordern. Generell haben Datenschutzbeauftragte einen großen Handlungsspielraum. Was allerdings fehlt, sind konkret benannte Prüfungsaufgaben für den Datenschutzbeauftragten mit allen Befugnissen. Das Gesetz ist hier zu ungenau. So richtig weiß eigentlich keiner, was der Datenschutzbeauftragte soll und was er darf. Deshalb wird sein Potential nicht überall ausgeschöpft. Wir versuchen durch unsere Berufsgrundsätze hier gegenzusteuern.
Ist der geplante verbesserte Kündigungsschutz ein geeignetes Mittel, um die Position der Datenschutzbeauftragten zu stärken?
Die Meinungen gehen in diesem Punkt durchaus auseinander. Ich sage hier ganz klar nein. Jetzt schafft man für schlechte Datenschutzbeauftragte eine Existenznische. Mein Standpunkt hierzu: Ein guter Datenschutzbeauftragter braucht keinen Kündigungsschutz, denn er ist fähig Datenschutzthemen richtig rüber zu bringen! Das hier fördert nur inkompetente Datenschützer. Leider ist das Modell nicht zu Ende gedacht: Unternehmen haben nun die Wahl zwischen dem internen Datenschutzbeauftragten, den sie nie mehr los kriegen und den externen Dienstleister. Bedenken Sie bitte auch: Betriebsräte können durch die Belegschaft abgewählt werden, Datenschützer nicht. Was glauben Sie, wie viele interne Datenschutzbeauftragte wird es mit solch einer Regelung in ein paar Jahren noch geben.
Welche weiteren Maßnahmen wären sinnvoll?
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten konkretisieren, ihm umfassende Prüfungsrechte einräumen, Datenschutzberichte veröffentlichen. Aber vor allem müsste man eins: Datenschutzbeauftragte sachlich und fachlich richtig ausbilden. Heute kann sich jeder, der das Wort Datenschutz fehlerfrei schreiben kann, Datenschutzbeauftragter nennen. Was soll ein Unternehmen von solchen Leuten erwarten.
Welche Qualitätsmaßstäbe gelten für Datenschutzbeauftragte? Gibt es überhaupt bundeseinheitlich Standards?
Sie sprechen den wundesten Punkt an. Ein oft zitiertes Beispiel: Heute kann sich der arbeitslose Metzger im Zweitageskurs zum Datenschutzbeauftragten "ausbilden". Wollen wir das zulassen? Ich sage Nein! Es gibt bisher nur einen einzigen durchdachten Maßstab, und das sind die Berufsgrundsätze des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten. Wir sind dabei, diese als verbindlichen Maßstab einzuführen. Natürlich wird dabei viel geweint, manch einer findet diese Anforderungen zu hoch. Aber das ist ja unser Ziel: wer Minimalanforderungen an Fachkunde und Aufgabenumsetzung nicht erfüllt, der ist hier fehl am Platz. Ich würde mir wünschen, die Aufsichtsbehörden erklären unsere Berufsgrundsätze zum Maßstab auch für behördliche Beurteilungen.
Wie sinnvoll ist die Rolle eines Datenschutzbeauftragten, wenn eine strenge Überwachung von der Betriebsleitung gar nicht gewollt ist? Haben die Experten nicht zu oft eine Alibifunktion?
Wieso sind die nicht gewollt? Persönlich mache ich andere Erfahrungen: gute Betriebsleitungen sichern sich ab und holen den Experten extra hinzu! Offen und ehrlich gesagt, die Angst besteht eigentlich vor den inkompetenten Datenschützern: die, die dann wieder irgendwelche Prozesse mit unnötigen bürokratischen Dingen außer Kraft setzen! Generell sind Datenverarbeitungen risikobehaftet, und das muss eine unabhängige Stelle kontrollieren. Ich möchte es mit dem Wirtschaftsprüfer vergleichen: Sein Votum ist wichtig für Verlässlichkeit und Vertrauen in Unternehmensprozesse. Ein guter Geschäftsführer hat davor keine Angst. Die Alternative zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten wäre die behördliche Aufsicht ? das will keiner ernsthaft.
Datenschutzskandale werden vor allem bei großen Konzernen wie Lidl, Telekom, der Deutschen Bahn bekannt ? wohl auch, weil dabei besonders viele Nutzer betroffen sind. Aber wie ist die Lage bei kleinen und mittelständischen Unternehmen?
Ob man das an der Größe festmachen kann, denke ich nicht. Es hat was mit Verantwortungswahrnehmung zu tun: Wie wichtig nehme ich als Chef den Datenschutz. Ich kenne vorbildliche Mittelständler ? weil die Führung sagt: Ich nehme das ernst! Gegenbeispiel Telekom: Das Unternehmen war mal führend im Datenschutzmanagement, dann hat das Unternehmen offensichtlich die Strategie geändert. Liegt das an der Größe oder am Management? Oder Lidl: Da gab es doch vor Jahren schon Fragen zum Umgang mit Arbeitnehmern und Betriebsrat in der Presse. Das liegt nicht an der Größe, sondern an der Art zu lenken. Man findet beide Ausprägungen in allen Unternehmensgrößen.
Wie können Datenschutzbeauftragte ? ob innerbetrieblich oder extern ? hier helfen?
Datenschutzbeauftragte müssen von sich aus aktiv werden: Zum einen regelmäßig und immer wieder Prozesse überprüfen, nicht nur bei Anlass, sondern routinemäßig. Zum anderen selbst Verbesserungsvorschläge entwickeln. Nur zu sagen: "Das ist aus Datenschutzsicht bedenklich" ohne eine Alternativlösung anzubieten reicht nicht. Da müssen wir uns selbst an die Nase fassen, was wir an Lösungen bieten können.
Nach wie vor ist unklar, ob das veränderte Datenschutzgesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann. Datenschützern gehen die bisherigen Entwürfe nicht weit genug. Die Wirtschaft läuft dagegen Sturm gegen die Regelungen zum Adresshandel ? und die Große Koalition weicht immer mehr von früheren Forderungen ab. Vergibt die Politik hier eine Chance, ein wirklich effektives, der Zeit angepasstes Gesetz zu verabschieden?
Ganz klar: Ja. Das Bundesdatenschutzgesetz ist schwammig und wer was anderes sagt lügt. Rechtssicherheit bekommen weder Datenverwender noch betroffene Personen. Das Gesetz ist außerdem inkonsistent: Es sind Vorgaben aufgestellt, aber wenn man sie nicht einhält, ist das auch nicht weiter schlimm. Wer nur am Gesetz herumbastelt, weil ein Skandal passiert ist, hat nicht verstanden, was zu tun ist. Wir haben vollelektronisierte Lebensprozesse mit neuartigen Datenerfassungen und neue Techniken wie Biometrie und RFID, aber unser Gesetz und unsere große Koalition haben keine Antwort, wie wir damit umgehen wollen.
Worum geht es bei den Regelungen zum Datenschutz von Arbeitnehmern?
Durch die Elektronisierung unserer Arbeitswelt werden heutzutage Massen an Informationen über Arbeitnehmer erzeugt und gespeichert, z.B. wie und was jemand am PC macht, wann er sich wie durchs Haus bewegt ? gespeichert durch Zutrittskontrollsysteme, aber auch Verhalten, Gewohnheiten und Aufenthaltsorte werden erfasst, durch Videokameras oder RFID-Kartenlesegeräte. Wie geht man damit um? Wie viel muss ein Arbeitgeber wissen um Arbeitsleistungen einzufordern, um sein Eigentum zu sichern, um Gefahren abzuwenden? Und wie viel Information über einen Arbeitnehmer soll unbekannt bleiben und wollen wir als Gesellschaft ihm als Teil seiner Persönlichkeit zugestehen? Darum geht?s. Eine Arbeitsgruppe im Berufsverband hat hierzu bereits einen Diskussionsbeitrag ausgearbeitet, indem versucht wird, Antworten auf solche Fragen zu geben. Ich hoffe, die regierenden Politiker diskutieren mit!
Mit Marco Biewald sprachen Markus Lippold und Diana Sierpinski