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Donnerstag, 14. Februar 2008

Der Kommentar: Schlimme Post für den Postchef

Zwei Dinge sind vorweg festzuhalten. Erstens: Es geht nicht um die Deutsche Post, sondern um den steuerpflichtigen Bürger Zumwinkel. Zweitens: Dieser ist der Steuerhinterziehung verdächtig, also unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Vorherzusehen aber ist: Allein die Tatsache, dass sich die Staatsanwaltschaft zu diesem Großeinsatz veranlasst gesehen hat, wird alle Vor- und Negativurteile über Deutschlands Manager bestärken. Hohe Bezüge trotz unternehmerischen Versagens, Schmiergeld bei Siemens, zweifelhafte Belohnungen bei der Übernahme von Mannesmann, jetzt der Verdacht auf persönliches Fehlverhalten des Vorstandsvorsitzenden eines überwiegend im Bundesbesitz befindlichen DAX-Unternehmens, die Vorgänge sind nicht vergleichbar. Aber sie mischen sich zu einem Bild, das klassenkämpferische Empfindungen auslösen kann.

Der Verdacht richtet sich gegen einen Unternehmensleiter, und das gibt dem Vorgang seine besondere Note, der sich in 18 Jahren an der Spitze der Post als durchaus erfolgreicher Manager erwiesen hat. Die Deutsche Post steht gut da, weitaus besser als die Telekommunikationstochter der früheren Bundespost. Zumwinkel hatte auch noch große Pläne. Ein Verkauf der Postbank und ihre Verschmelzung mit einem anderen großen Institut kann eine Megabank entstehen lassen. Einen bösen Schatten allerdings warf Zumwinkel, als er aus seinem Besitz Postaktien verkaufte, kaum waren mit seiner massiven Lobbyunterstützung Mindestlöhne bei den Postdiensten durchgesetzt und damit der Deutschen Post deutliche Kursgewinne beschert worden.

Auch wenn es sich anders als bei Siemens um eine Privatsache Zumwinkels handelt, wird sich der Aufsichtsrat und damit auch der Anteilseigner Bund mit dem Vorgang befassen müssen. Ein Unternehmen von der Bedeutung der Post darf nicht von einem Vorstandsvorsitzenden geleitet werden, der sich nicht ganz auf seine Aufgabe konzentrieren kann, weil er sich gegen die Staatsanwaltschaft zur Wehr setzen muss. Eine Vorverurteilung oder ein Schuldeingeständnis ist eine solche Lösung nicht.

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