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Einsatz von externen Kräften bei Gesetzen"Armutszeugnis"

12.08.2009, 21:09 Uhr

Externe Hilfe von Beratern ist bei der Entstehung von Gesetzen nicht ungewöhnlich. In die Kritik geriet nun aber Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, weil er eine große Anwaltskanzlei bei der Erarbeitung eines Bankengesetzes einschaltete. In der Presse stößt sein Vorgehen auf ein geteiltes Echo.

Externe Hilfe von Beratern ist bei der Entstehung von Gesetzen nicht ungewöhnlich. In die Kritik geriet nun aber Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, weil er eine große Anwaltskanzlei bei der Erarbeitung eines Bankengesetzes einschaltete. In der Presse stößt sein Vorgehen auf ein geteiltes Echo.

Guttenberg
(Foto: REUTERS)

"Schön blöd von Wirtschaftsminister Guttenberg. Erst lässt er sich einen Gesetzentwurf komplett von einer Anwaltskanzlei schreiben, dann leitet er das Werk unverändert an die anderen Ministerien weiter. Kein Wunder, dass er sich nun Verschwendung von Steuergeldern vorwerfen lassen muss", kommentiert die Tageszeitung das Vorgehen des CSU-Politikers. Beschwichtigend fügt das Berliner Blatt hinzu: "In der Sache ist der Vorgang weniger dramatisch. Eine Anwaltskanzlei muss stets parteiisch die Interessen ihres Auftraggebers wahrnehmen, also hier des Ministeriums, das dafür zahlt. Viel gefährlicher ist es, wenn Lobbygruppen in letzter Sekunde noch Änderungen an einzelnen Paragrafen durchdrücken. Erforderlich ist aber stets die Möglichkeit der öffentlichen Debatte".

Auch der Kölner Stadtanzeiger betrachtet den Vorgang in der Sache als "wenig dramatisch. Eine Anwaltskanzlei muss stets parteiisch die Interessen ihres Auftraggebers wahrnehmen. Hier also bestimmte das zahlende Ministerium die Ziele des Gesetzentwurfs. Anschließend können Regierung und Parlament den Entwurf diskutieren und entsprechend verändern. Ob zwei Ministerialbeamte den ersten Entwurf schreiben oder zwei Anwälte macht keinen Unterschied", heißt es hier.

Das Straubinger Tageblatt urteilt hingegen harscher: "Dass ein Ministerium ein komplettes Gesetz von einer Großkanzlei schreiben lässt und sich nicht einmal die Mühe macht, den Entwurf zu überarbeiten, stellt ein Armutszeugnis für die Ministerialbürokratie dar und wirft ein bezeichnendes Licht in die Arbeitsabläufe eines Ministeriums. Zumal die Vorgänge im Hause Guttenberg kein Einzelfall sind. (…) Doch der SPD kommen die Vorgänge im Wirtschaftsministerium äußerst gelegen, um sieben Wochen vor der Wahl Guttenberg, den Superstar der Union, den Liebling der Wähler, zu entzaubern und zu demontieren."

Ähnlich sieht es auch die Ostsee-Zeitung: "Jetzt hat auch der Baron die ersten Kratzer am Lack: Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg muss sich fragen lassen, warum private Anwaltskanzleien Gesetzentwürfe für sein Haus formulieren dürfen. Damit gerät der junge CSU-Hoffnungsträger, an dem bislang alles Pech der Wirtschaftskrise schadlos abzutropfen schien, erstmals in die Defensive. Verständlich, dass die SPD derlei Wahlkampfmunition nicht liegen lässt." Dass zu Guttenberg seinen 1800 Mitarbeitern den Job nicht zutraue, sei eine Bankrotterklärung der Politik, interpretiert das Mecklenburger Blatt die Aktion des Wirtschaftsministers. "Das Parlament sollte sich Privatisierungen in diesen zentralen Bereichen verbitten - oder denkt man auch im Bundestag bereits über "Outsourcing" nach?"

Auch die Südwest Presse betrachtet die Angelegenheit skeptisch: "Bei dieser Gelegenheit muss diskutiert werden, wie viel externe Beratung sich eine Regierung leisten darf. Bereits bei der Affäre um die lange verschwiegene Tätigkeit von Lobbyisten in Bundesministerien wurde die wachsende Abhängigkeit des Staates von Interessen offenkundig, die nicht immer am Gemeinwohl orientiert sind, um es vorsichtig zu formulieren." Das Ulmer Blatt betont, dass auf diesen durchaus bedrohlichen Einfluss bereits der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen habe und kommt zu dem Schluss: "Wenn nun private Anwaltskanzleien komplette Gesetze formulieren, weil die Bundesregierung angeblich nicht über genug eigenen Sachverstand verfügt, stellt sich erst recht die Frage nach der Legitimität und Transparenz von Politik."

Zusammengestellt von Susanne Niedorf