Mittwoch, 21. Juli 2010
Verfassungsschutz darf Linke observieren: "Das ist grotesk"
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entscheidet - entgegen aller vorangegangener Verfahren: Bodo Ramelow und andere Spitzenpolitiker der Linken dürfen künftig durch den Verfassungsschutz observiert werden. Während manche diese Entscheidung zum Schutz der Demokratie für vertretbar halten, halten andere sie für rechtlich falsch und politisch miserabel.
„Die Linke ist vor allem in den neuen Ländern längst eine Partei, die im parlamentarischen System angekommen ist. Ihre Abgeordneten sind demokratisch gewählt, sie sind koalitionsfähig, stellen Bürgermeister, Landräte und stehen auf Länderebene sogar in Regierungsverantwortung“, konstatiert die Neue Presse. Daher sollte der Verfassungsschutz „Besseres zu tun haben“, als sich mit Politiker wie Bodo Ramelow auseinanderzusetzen. Sicherlich gebe es in der Linkspartei, „vor allem im Westen, von Sendungsbewusstsein getriebene Revolutionsromantiker“. Diese jedoch seien vielmehr für die Partei bedrohlich als für die Demokratie.
Die Wetzlarer Neue Zeitung hält dagegen: Eine kommunistische Gesellschaft lasse sich nun mal nicht mit den Grundzügen der Demokratie vereinbaren. Diese Gesellschaften seien weltweit auch immer Diktaturen. Zur Demokratie dagegen gehöre die Freiheit – „auch die Freiheit des Wirtschaftens im sozialen Rahmen. Wer dagegen - wie Teile der Linken - Menschen ihren rechtmäßigen Besitz nehmen will, der legt die Axt an die Demokratie. Und wer dies auch noch ungeniert in sein Programm schreibt, um den sollten sich die Verfassungsschützer schon kümmern dürfen.“
Auch die Märkische Oderzeitung hält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig für „vertretbar, denn können auch Abgeordnete ins Visier des Geheimdienstes kommen, wenn sie sich im Umfeld möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen bewegen“. Es gebe bei den Linken „linksradikale Gruppen wie die ‚Kommunistische Plattform‘, extreme Tendenzen vor allem im Westen oder auch Verbindungen zu gewaltbereiten Demonstranten wie in Berlin“. So meint das Blatt weiter, dass Bodo Ramelow als Spitzenpolitiker dieser Partei dadurch gewissermaßen da mit drin hängt, „auch wenn man ihm persönlich keine extremen Bestrebungen nachweisen kann. (…) Vielleicht sollte Ramelow mal in sich gehen und genauer hinschauen, was in seiner Partei so alles los ist.“
Die Volksstimme bewertet das Urteil dagegen als „grotesk“: „Wenn die Linkspartei wirklich den Staat unterhöhlen will, wird sie wohl kaum länderweise vorgehen. Folglich müsste eine bundesweite Überwachung her. Das würden die Länder, in denen die Linken nicht auf dem Index stehen, kaum mitmachen.“ Das Blatt aus Leipzig weist darauf hin, dass der politische Alltag ohnehin ganz anders aussehe – „bei der Bundespräsidentenwahl buhlten SPD und Grüne so heftig um Linken-Stimmen, dass es schon peinlich wurde. Die gesamte Überwachungs-Debatte wirkt wie von gestern.“
Auch die Frankfurter Rundschau schreibt gegen das Urteil. Die Entscheidung zur Observierung sei „nicht nur falsch, sie ist miserabel. Sie beschädigt nicht nur Ramelow als Person, sie verwechselt auch den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit der politischen Bühne.“ Das Blatt habe in den vergangenen Jahren nicht eine einzige Äußerung des Politikers vernommen, die die Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertige.
Zusammengestellt von Julia Kreutziger
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