Freitag, 30. Juli 2010
Kontrolle von Sexualstraftätern: "Fußfessel kein Patentrezept"
Das Bundesjustizministerium plant die Einführung der elektronischen Fußfessel zur Überwachung gefährlicher Sexual- und Gewalttäter. Das Dilemma mit der Sicherheitsverwahrung habe Deutschland selbst verschuldet, schreibt die Presse. Der Vorschlag von Fußfesseln zeige nur die Hilflosigkeit. Das Instrumentarium selbst wird wenig nützen.
Proteste gegen die Anwesenheit eines Sexualstraftäters: Die Fußfessel wird wenig helfen, meint die Presse.
(Foto: dpa)
Die Stuttgarter Nachrichten kritisieren allgemein den Umgang mit Sexualstraftätern: "Wie es in jedem Fall künftig nicht mehr laufen darf, das zeigt der Fall in Hamburg. Dort wird ein vor kurzem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entlassener Sextäter von Medien und Nachbarn gejagt wie ein wildes Tier. Polizei und Justiz demonstrieren öffentlich Stärke und tun so, als würden sie die Bürger damit schützen. Tatsächlich sorgen sie so nur für Hysterie auf der einen Seite und Verzweiflung auf der anderen. Nur wenige entlassene Sextäter werden rückfällig. Je diskreter und besser sie betreut werden, desto geringer die Gefahr."
Für den Mannheimer Morgen ist das Dilemma hausgemacht: "Deutschland muss die Schuld nicht in Straßburg suchen. Seit 1998 wurden die Möglichkeiten, Straftäter wegzusperren, immer mehr ausgeweitet. Dass damit bei bereits Verurteilten gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen wurde, ein juristisches Grundprinzip, nahmen die Verantwortlichen in Kauf. Jetzt hat das ganze Land den Schaden. Dass die Bundesjustizministerin nun allen Ernstes Fußfesseln als mögliche Lösung nennt, zeigt nur ihre Hilflosigkeit. So lassen sich vielleicht vorzeitig freigelassene Täter leichter überwachen sowie die Gefängnisse entlasten. Aber sobald jemand seine Strafe verbüßt hat, wäre eine Fußfessel wohl auch ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot." Das Blatt glaubt nicht an eine zufriedenstellende Lösung: "Dass die Politik noch eine taugliche Regelung für Altfälle findet, ist leider unwahrscheinlich."
Auch der Südkurier aus Konstanz glaubt nicht an die Sinnhaftigkeit von Fußfesseln: "An solche Szenarien wird man sich gewöhnen müssen: Massive Proteste gegen rückfallgefährdete Schwerstverbrecher, die entlassen werden mussten und nun in ganz normalen Wohngegenden leben. Es sind Menschen, die eigentlich in Sicherungsverwahrung gehören, weil sie unberechenbar und oft auch nicht therapierbar sind. Dieses Dilemma bringt Politiker auf den Gedanken, den Freigelassenen elektronische Fußfesseln anzulegen. Das wird sich als untauglich erweisen. Wen Mordgelüste treiben, wird sich von einem Sensor nicht aufhalten lassen. Polizeiliche Dauerüberwachung ist vorerst die einzige seriöse Lösung. Zusätzlich muss auf EU-Ebene ein juristischer Ausweg gefunden werden."
"Das Rückwirkungsverbot bei Gesetzesänderungen ist ein hohes Rechtsprinzip. Dass es auch potentiell gefährlichen Sexualverbrecher die Freiheit gibt, kann der Gesellschaft nicht zugemutet werden", schreibt die Heidelberger Rhein-Neckar-Zeitung. "Die Justizministerin muss wohl formaljuristisch argumentieren, wenn sie den Ausweg in der elektronischen Fußfessel sieht. Aber diese protokolliert im schlimmsten Fall nur Ort und Zeit einer neuen Tat. Gefährliche Sexualverbrecher haben das Recht auf Freiheit verwirkt. Der Gesetzgeber muss einen anderen Weg finden, die Gesellschaft vor ihnen zuverlässig zu schützen."
Auch die Kieler Nachrichten glauben nicht, dass die elektronische Fußfessel die ideale Lösung ist: "Der EuGH hat die deutsche Justiz in ein Dilemma gestürzt. Denn einerseits ist für diesen Personenkreis eine erneute Sicherungsverwahrung nicht zulässig, andererseits ist die Fußfessel kein Patentrezept, um neue Gewalt- oder Sexualverbrechen zu verhindern. Sie hat allenfalls eine begrenzte Präventiv-Wirkung, weil der Täter weiß, dass ihm im Ernstfall eine Anwesenheit am Tatort nachgewiesen werden kann. Als Alternative bleibt letzten Endes nur eine personalintensive Überwachung oder in manchen Fällen die Einweisung in die Psychiatrie."
Zusammengestellt von Nadin Härtwig
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