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Streikrecht für kirchliche Angestellte"Glaube schützt vor Arbeitskampf nicht"

20.11.2012, 20:47 Uhr

Auch wer im Namen des Herrn arbeitet, darf streiken – das entscheiden die Richter des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Sie lockern das Verbot des Arbeitsausstands in der Kirche - für die die Kommentatoren der deutschen Tageszeitungen ein längst überfälliges Urteil.

Streiks bei Diakonie, Caritas und anderen kirchlicher Einrichtungen sind unter bestimmten Umständen rechtens. Das entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt - und lockert damit das Verbot des Arbeitskampfs in der Kirche. Dumpinglöhne und Leiharbeit im Sozialsektor hatten zuvor vor allem die Diakonie in Verruf gebracht. Die Kommentatoren der deutschen Presse halten die Entscheidung für "überfällig" und n-tv Redakteur Manfred Bleskin meint:"Jesus Christus hätte sich ganz gewiss gefreut".

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Geklagt hatten kirchliche Arbeitgeber, die der Gewerkschaft Verdi und dem Marburger Bund den Aufruf zum Streik untersagen lassen wollten. (Foto: dapd)

Für die Stuttgarter Zeitung war es "höchste Zeit, dass hier höchstrichterlich Licht ins Dunkel kommt. Zumal die Welt sich weitergedreht hat: Der Niedriglohnsektor ist auch in den sozialen Bereichen massiv ausgeweitet worden. Die Arbeitgeber nutzen alle Möglichkeiten, um sich in einem scharfen Dumpingwettbewerb besser zu positionieren - auch die Kirchen". Für den Kommentator aus Baden-Württemberg stellt "sich längst die Frage, warum etwa eine Servicekraft eine besondere Loyalitätspflicht gegenüber der Kirche als Arbeitgeber empfinden soll, obwohl sie in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis steht".

Auch für den Mannheimer Morgen war das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt "überfällig". Für das Blatt schafft der Richterspruch aber leider nur bedingt Klarheit. Denn: "Die verfassungsrechtlich fixierte Trennung von Kirche und Staat muss eigentlich da ihre Grenze haben, wo sich die Kirchen oder kirchennahe Organisationen in die Niederungen des weltlichen Arbeitslebens begeben. Dafür müsste das Grundgesetz, das kirchliches Selbstbestimmungsrecht garantiert, geändert werden. Diesen Weg wollten die Richter in Erfurt offenbar nicht vorschlagen".

Diesen Standpunkt vertritt auch die Heilbronner Stimme: "Wirkliche Klarheit hat auch das (…) Urteil nicht geschaffen. Es zählt zu jenen Richtersprüchen, bei denen jede Seite etwas für sich verbuchen kann. Ob es nun noch zu einem Spruch in Karlsruhe oder vor dem Europäischen Gerichtshof kommt, ist plötzlich wieder unsicher geworden. Höchstrichterliche Klarheit wäre aber auch im Interesse der Beschäftigten durchaus wünschenswert. Eigentlich müsste die Verliererseite klagen. Doch die gibt es nicht".

Der Kommentar des General-Anzeigers aus Bonn lautet: "Glaube schützt vor Arbeitskampf nicht. Kirchen sind besondere Arbeitgeber. Mit besonderen Aufgaben auch für das Allgemeinwohl. Sie geben Schutz, Beistand, Gemeinschaft und Arbeit. Der letzte Punkt bringt sie in die Wirklichkeit der Arbeitswelt. Dazu kann auch der Arbeitskampf gehören".

Quelle: ntv.de, Zusammengestellt von Susanne Niedorf-Schipke