Fall "Emmely""Nicht zu früh die Segel streichen"
Sieg für "Emmely": Deutschlands bekannteste Kassiererin darf wieder an die Kasse zurück. Zu Recht, urteilt die Presse. Das Urteil sei ein "deutliches Signal für die Arbeitswelt".
Sieg für "Emmely": Deutschlands bekannteste Kassiererin, die wegen der Einlösung von zwei gefundenen Pfandbons für sich selbst rausgeworfen worden war, darf wieder an die Kasse zurück. Das Urteil sei ein "deutliches Signal für die Arbeitswelt", urtielt die Presse.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, mit der es seine bisherige, äußerst rigide Rechtsprechung zur Kündigung bei Bagatell-Diebstählen korrigierte, sei nicht nur erfreulich, vielmehr hätte jedes andere Urteil das Vertrauen in die Rechtsprechung unterminiert, kommentiert die Berliner Zeitung. "Das elementare Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit war mit dieser Rechtsprechung außer Kraft gesetzt. Die Arbeitgeber haben die Gelegenheit, vor allem ältere Arbeitnehmer loszuwerden, immer zwang-, also hemmungsloser zu nutzen verstanden. Zwar hat das BAG mit seiner Rechtsprechung nicht vollständig gebrochen, aber immerhin dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wieder die gebührende Achtung geschenkt."
"Wenn Normen und Werte sich ändern und wenn - wie Wolfgang Thierse es im Fall der Kassiererin Emmely gesagt hat - 'barbarische Urteile von asozialer Qualität' gesprochen werden und die Öffentlichkeit angesichts immer neuer Bespitzelungsskandale und Drangsalierungen von Beschäftigten durch Arbeitgeber über derlei Urteile nur noch mit dem Kopf schüttelt, muss sich eben auch die Anwendung der Gesetze ändern", urteilt das Neue Deutschland aus Berlin und betont: "Das hat jetzt - auch dank der Beharrlichkeit des Solidaritätskomitees - zum Erfolg geführt. Emmely muss wieder eingestellt werden." Bagatelldelikte könnten zwar weiterhin Kündigungsgrund sein, das Erfurter Urteil sei dennoch Ausdruck einer gesellschaftlichen Stimmung, die ein Umdenken in der Rechtsprechung zumindest nahelege.
Um über Fälle wie den Diebstahl von Kassenbons oder Maultaschen zu urteilen, heißt das Schlüsselwort Verhältnismäßigkeit, ist sich auch der Mannheimer Morgen sicher. Genau diesen richtigen und wichtigen Maßstab hätten die Richter des Bundesarbeitsgerichts bei Emmely angewendet, genau deshalb war die Kündigung der Frau nicht aufrechtzuerhalten. "Eine grundsätzliche Kehrtwende der höchsten Instanz in Sachen Arbeitsrecht bringt die Emmely-Entscheidung dennoch nicht", urteilt das Blatt weiter. "Die Richter hoben gestern nämlich nicht ihre bisherige harte Linie der Rechtsprechung auf. Sie sehen Bagatelldelikte weiterhin als ein Kündigungsgrund an. Dennoch ist das Urteil ein deutliches Signal für die Arbeitswelt, in der sich in jüngster Zeit Kündigungen wegen scheinbarer Lappalien häuften."
Arbeitgeber können bei fristlosen Kündigungen gegen womöglich auch politisch unliebsame Mitarbeiter nicht jede Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen, urteilt auch die Ostsee-Zeitung. "Arbeitnehmer können gar zweierlei lernen: Im Zweifelsfall lieber stets vorsichtig sein und auch nicht die kleinste Angriffsfläche bieten. Und falls es dann doch passiert: im Kündigungsfall keine Alleingänge riskieren - und bloß nicht zu früh die Segel streichen."
Zu oft sei bei den herzlosen Kündigungen nach sogenannten Bagatelldelikten der Eindruck entstanden, dass da nur ein Vorwand genutzt wurde, um bei oft permanentem Spardruck in Unternehmen langjährige und damit relativ teure Mitarbeiter loszuwerden, schreibt Mitteldeutsche Zeitung aus Halle. "Auffällig oft sind die Gekündigten schon Jahrzehnte im Betrieb, sind Gewerkschafter oder gar Betriebsrat. Einem solchen Missbrauch durch Arbeitgeber muss ein Riegel vorgeschoben und Verhältnismäßigkeit hergestellt werden. Oft hätte eine Abmahnung gereicht, machten die Gerichte deutlich."