Ratgeber
Kind von indischer Leihmutter
Standesamt muss Vaterschaft anerkennen
In Deutschland ist es verboten, ein Kind von einer Leihmutter austragen zu lassen. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch wählen deshalb manchmal den Umweg über eine indische Leihmutter. Bei der Frage, wer beim Standesamt als Vater eingetragen wird, kann es aber Ärger geben.


