Ratgeber
Versicherungsbeiträge nicht lebensnotwendig
Kein unbegrenzter Sonderausgabenabzug
Versicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Allerdings oft nicht im vollen Umfang. Dagegen wehrt sich ein Ehepaar, welches auch uneingeschränkt die Beiträge für Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung steuerlich geltend machen möchte.


