Donnerstag, 29. Juli 2010
Unerlaubte Telefonwerbung: 194.000 Euro Strafe verhängt
Telefonwerbung ohne Einwilligung des Angerufenen ist verboten. Tausende Beschwerden wegen Verstößen gehen bei der Netzagentur ein. Diese verhängt nun zum wiederholten Mal eine Geldstrafe.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Die Bundesnetzagentur hat erneut Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. In zwei Verfahren wurden die betroffenen Unternehmen zur Zahlung von insgesamt 194.000 Euro aufgefordert, teilte die Bundesnetzagentur mit. Zuvor waren bei der Behörde mehrere Beschwerden von Verbrauchern über unerwünschte Werbung aus den Bereichen Medien und Versandhandel mit Lebensmitteln eingegangen.
Die Unternehmen beriefen sich auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern. Die Netzagentur hielt dem entgegen, es habe sich um vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet gehandelt, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung umfassten. Diese Bedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht, erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. "Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder." Er kündigte an, auch in Zukunft zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorzugehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachteten.
Von August 2009 bis April 2010 waren bei der Bundesnetzagentur über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. In bislang elf abgeschlossenen Verfahren verhängte die Behörde gegen Unternehmen Bußgelder in einer Gesamthöhe von knapp 700.000 Euro.
dpa
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