Ratgeber

Maultaschen-FallAbfindung für Altenpflegerin

30.03.2010, 17:32 Uhr

An diesem Fall empörten sich nicht nur Gewerkschaften: Eine Altenpflegerin war im letzten Jahr fristlos entlassen worden, weil sie sechs Maultaschen mitgenommen hatte. In erster Instanz hatten die Richter dem Arbeitgeber noch Recht gegeben.

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Mundraub ist in Deutschland übrigens kein Straftatbestand mehr. (Foto: dpa)

Kehrtwende im sogenannten Maultaschen-Fall: In der Berufungsverhandlung um eine fristlose Kündigung wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen aus einem Seniorenheim haben sich die betroffene Altenpflegerin und ihr ehemaliger Arbeitgeber auf einen Vergleich geeinigt. Die zuständige Kammer des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts (LAG) bewegte die beiden Kontrahenten nun zu der Einigung. Die 58-Jährige erhält demnach von der Konstanzer Spitalstiftung 25.000 Euro Abfindung sowie zusätzlich rückwirkend mehrere Monatslöhne. Dieser Anteil muss noch berechnet werden, beträgt aber maximal 17.500 Euro.

Die Altenpflegerin, die seit knapp 17 Jahren in dem Seniorenheim beschäftigt war, hatte zugegeben, im April 2009 sechs für Bewohner des Seniorenheims bestimmte Maultaschen mitgenommen zu haben. Ihr war deshalb fristlos gekündigt worden.

Es sei "unstrittig", dass es sich bei der Tat um einen Diebstahl gehandelt habe, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Tillmanns. Dies alleine rechtfertige im konkreten Fall aber keine fristlose Kündigung. Im Oktober hatte das Arbeitsgericht Radolfzell die Kündigung in erster Instanz für rechtens erklärt.

Quelle: dpa