Donnerstag, 28. Januar 2010
Zinsen auf Mietkaution: Abgeltungsteuer greift
(Foto: ImmobilienNews, pixelio.de)
Auch für Zinsen auf dem Mietkautionskonto kann Abgeltungsteuer fällig werden. Meist lautet das Konto zwar auf den Namen des Vermieters - er legt die Mietsicherheit treuhänderisch für den Mieter an. Die Zinsen sind allerdings dem Mieter zuzurechnen.
Sie seien daher von ihm auch zu versteuern, erläutert der Bund der Steuerzahler. Sind die Kautionsbeträge mehrerer Mieter auf dem Konto angelegt, muss der Vermieter gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung über die jeweiligen Einkünfte abgeben.
Ausgleich über Einkommensteuererklärung
Er muss dem Mieter auch die Höhe der auf ihn entfallenden Zinsen und die darauf möglicherweise folgende Steuerpflicht mitteilen. Denn nur mit diesen Unterlagen hätten Mieter die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung zurückzuholen. Läuft das Konto auf den Namen des Mieters, verfährt er wie mit Einnahmen aus anderen Spareinlagen auch, fügt der Steuerzahlerbund hinzu. Zinseinnahmen sind grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 801 Euro im Jahr steuerfrei.
Erteilen Sparer der Bank keinen oder keinen ausreichenden Freistellungsauftrag, führt das Institut allerdings automatisch Steuern ab. Ist der Sparerfreibetrag von 801 Euro aber gar nicht überschritten worden, können Steuerzahler das in der Einkommensteuererklärung geltend machen und erhalten ihr Geld zurück.
dpa
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