Scheidungen in EuropaAbschied vom Windhundprinzip
Völkerverständigung klappt nicht immer: Rund 140.000 Ehepaare mit gemischten Staatsbürgerschaften reichen jedes Jahr in Europa die Scheidung ein. Und dann wird's kompliziert. Das soll sich nun ändern.
Schon ganz normale Scheidungen sind nicht ohne. Richtig kompliziert wird es aber, wenn sich Paare mit verschiedenen Staatsbürgerschaften trennen wollen. Bis jetzt galt dann das sogenannte Windhundprinzip: Der Partner, der als erstes vor Gericht eilt, bestimmt, nach welchem Landesrecht die Scheidung geregelt wird. Und das Wirrwarr bei den Regelungen ist groß: Während das katholische Malta beispielsweise überhaupt keine Scheidungen kennt, kann man in Schweden den Bund fürs Leben per Post lösen lassen. Nun wird in weiten Teilen der EU künftig einheitlich geregelt, welches nationale Recht Anwendung findet.
Für wen gilt die neue EU-Verordnung ?
Für alle Paare mit gemischter Staatsangehörigkeit sowie für nationale Paare, die getrennt in verschiedenen Ländern leben oder zusammen in einem anderen Land leben. Allerdings betreffen EU-Regeln nur Bürger aus EU-Ländern, also zum Beispiel keine deutsch-türkischen Paare. 2007 wurden 140.000 internationale Ehen in der EU geschieden, davon 34.000 in Deutschland.
Was wird auf europäischer Ebene geregelt?
Entschieden wird nur, welches nationale Recht bei einem zerstrittenen Paar angewendet werden muss. Der Vorschlag berührt oder verändert aber nicht die nationalen Scheidungsrechte, zum Beispiel sind in Malta weiterhin keine Scheidungen möglich. Fragen über Trennungszeit, Unterhalt für die Kinder oder andere Geldfragen müssen später entschieden werden.
Wonach richtet sich künftig das Scheidungsrecht?
Der Fall ist einfach, wenn sich die beiden Ehepartner auf ein Landesrecht einigen können. Dabei haben sie mehr Mitspracherechte und mehr Auswahl als früher. Zum Beispiel kann ein deutsch-schwedisches Paar, das in Italien lebt, bei einem italienischen Gericht beantragen, nach deutschem Recht geschieden zu werden.
Welche Kriterien sind ausschlaggebend?
Falls das Paar streitet, entscheiden die Gerichte künftig nach einer klaren Abstufung von vier Punkten, welches Landesrecht gilt. Ganz vorne steht dabei das Wohnortprinzip. Ausschlaggebend ist erstens das Recht des Landes, in dem das Paar aktuell lebt. Zweitens des Landes, in dem das Paar längere Zeit gemeinsam gelebt hat. Drittens entscheidet die gemeinsame Staatsangehörigkeit. Viertens gilt das Recht des Landes, dessen Gericht angerufen wurde ("lex fori").
Was ändert sich?
Der Einkaufsbummel bei Gerichten ("Forum Shopping") ist vorbei. Oft hatte sich ein Partner das Land mit den für ihn günstigsten Bedingungen - zum Beispiel geringe Unterhaltszahlungen wie in Schweden - ausgesucht. Häufig ging das zulasten von Frau und Kindern.
Welche Länder machen mit?
Inzwischen sind 14 EU-Mitgliedsstaaten dabei,. Neben Deutschland sind das Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn.
Warum war keine Einigung auf EU-Ebene möglich?
Es war vor allem Schweden, das dies verhindert hat. Die Schweden haben ein sehr liberales Scheidungsrecht und wollen dies unter keinen Umständen aufgeben. Deshalb setzen nun 14 Staaten Standards, ohne dass sich alle EU-Mitglieder beteiligen müssen. Man spricht von einer "Verstärkten Zusammenarbeit", die in dieser Form erstmalig in der Geschichte der Europäischen Union ist.