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Montag, 26. Juli 2010

Kündigung rechtens: Administrator liest fremde Mails

Ein IT-Mitarbeiter darf nicht E-Mails anderer Beschäftigter öffnen, wenn er dazu keine Erlaubnis hat. Er missbraucht damit seine Stellung und verstößt massiv gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen.
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(Foto: Tomizak, pixelio.de)

IT-Mitarbeitern droht die Kündigung, wenn sie unerlaubterweise E-Mails anderer Beschäftigter öffnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Aktenzeichen: 11 Sa 54/09), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Demnach darf ein Systemadministrator sogar fristlos entlassen werden, wenn er seine Zugriffsrechte missbraucht und sich Einblick in vertrauliche Dateien und E-Mails verschafft. In dem Fall ging es um einen Systemadministrator, der Zugriff auf den E-Mail-Verkehr der Geschäftsführer hatte. Als einer von ihnen im Urlaub war, legte er dem anderen E-Mails des abwesenden Chefs vor. Er wollte damit belegen, dass dieser den Geschäftsinteressen des Unternehmens schade. Daraufhin wurde der Administrator sofort entlassen.

Dagegen klagte er und argumentierte, das Öffnen der elektronischen Post im Urlaub des Geschäftsführers habe zu seinen Aufgaben gehört. Auf die E-Mail des Geschäftsführers an ein Konkurrenzunternehmen, auf die er seinen Chef hingewiesen hatte, sei er zufällig im Posteingangsfach gestoßen.

Das ließen die Richter aber nicht durchgehen. Sie entschieden, dass der Mitarbeiter massiv gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen habe. Ein Arbeitgeber müsse sich darauf verlassen können, dass ein Administrator seine Zugriffsrechte selbst in Ausnahmesituationen nicht missbraucht. Das habe der Mitarbeiter in diesem Fall aber getan. Ein solcher Missbrauch rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

dpa

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