Verbraucherzentralen wollen kämpfenAktion gegen Telefon-Nerver
Breit angelegt Telefonwerbung ist besonders im Bereich der Gewinnspielwerbung immer noch anzutreffen. Die Verbraucherzentralen wollen nun mit Hilfe der Bürger dagegen vorgehen.
Breit angelegt Telefonwerbung ist besonders im Bereich der Gewinnspielwerbung immer noch anzutreffen. Eigentlich sollte das Gesetz zur unerlaubten Telefonwerbung, das im August des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, dies unterbinden.
Eine Evaluierung des Gesetzes soll erst nach Ablauf von drei Jahren stattfinden - für Verbraucherschützer ein untragbarer Zustand. Deshalb starten die Verbraucherzentralen am ersten März mit einer Evaluierung der beschwerden zur belästigenden Telefonwerbung. Jede einzelne Beschwerde – online, telefonisch, schriftlich oder persönlich – wird statistisch erfasst und ausgewertet.
Jeder kann also ab dem 1. März beim Kampf gegen die telefonische Belästigung mithelfen, indem er die unerlaubten Anrufe dokumentiert und an seine Verbraucherzentrale weiterleitet. Online ist dies zum Beispiel auf den Seiten der Verbraucherzentralen möglich über das Beschwerdeformular unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung. Daneben liegen in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW vorgedruckte Postkarten "Kein Abschluss unter dieser Nummer" bereit, auf denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können. Falls Verbraucher einverstanden sind, werden die eingehenden Beschwerden auch dazu genutzt, gegen die Unternehmen juristisch vorzugehen.