Mittwoch, 03. Februar 2010
Schwarzes Konto als Familientradition: Auch Erben müssen zittern
Von der Diskussion um schwarze Schweizer Konten sind auch zahlreiche Erben betroffen. Viele Deutsche hätten vor allem in den 1980er Jahren hohe Summen in die Schweiz transferiert, um die Zinsen in Deutschland nicht versteuern zu müssen, meldet das Deutsche Forum für Erbrecht. Wer Geld von solchen Konten geerbt hat, sollte jetzt "reinen Tisch" machen.
Setzt man die "Familientradition" fort und verschweigt die Erträge bei der Einkommensteuererklärung, ist das Steuerhinterziehung. Unter Umständen besteht auch eine Berichtigungspflicht für alte Steuererklärungen des Erblassers – in solchen Fällen sollte man unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen. Eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann dann eine Lösung sein. Sie lässt Erben straffrei, wenn die Behörden den Fall noch nicht aufgedeckt haben und die Steuern fristgerecht nachgezahlt werden.
Zur korrekten Veranschlagung der Erbschaftsteuer muss das Erbe vollständig angegeben werden - auch das sei sonst ein Fall von Steuerhinterziehung, so die Erbrechtsexperten. Wer als Erbe keine Anhaltspunkte hat, dass sein Erblasser Schwarzgeld im Ausland hatte, muss aber nicht aktiv nachforschen.
ino, dpa
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