Ratgeber

Keine umfassende KontrolleBGH-Entscheid zu Gaspreisen

28.05.2008, 13:02 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Hoffnung auf eine umfassende Gaspreiskontrolle erneut einen Dämpfer versetzt. Er hält allenfalls eine Kontrolle der Gaspreiserhöhungen, nicht aber des sogenannten Grund- oder Arbeitspreises für zulässig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Hoffnung auf eine umfassende Gaspreiskontrolle erneut einen Dämpfer versetzt. Bei der mündlichen Verhandlung im Streit über die Gaspreise der Stadtwerke Dinslaken machte das Gericht jetzt deutlich, dass es allenfalls eine Kontrolle der Gaspreiserhöhungen, nicht aber des sogenannten Grund- oder Arbeitspreises für zulässig hält. Ansonsten müssten Zivilgerichte bei Klagen entscheiden, ab welcher Höhe der Gewinn eines Energieversorgers gegen das Gebot verstößt, Verbraucher "preisgünstig" mit Gas zu beliefern. Eine Kontrolle der Gasgrundpreise könne aber nicht die Aufgabe der Gerichte sein, solange der Staat darauf verzichtet, gab der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball zu bedenken.

Im aktuellen Fall hatte ein Kunde der Stadtwerke Dinslaken auf eine sogenannte Billigkeitskontrolle des Gaspreises geklagt, weil der Arbeitspreis von 3,05 Cent je Kilowattstunde von Januar 2005 bis April 2006 um rund 40 Prozent auf 4,25 Cent erhöht worden war. Das Landgericht Duisburg hatte dem Mann dann Recht gegeben und die Stadtwerke verpflichtet, ihre Kalkulation weitgehend offen zu legen.

Der Vorsitzende Richter Ball bezeichnete die Forderung des Landgerichts nun als "sehr weitgehend" und gab zu bedenken, dass die Versorgungsunternehmen mit Blick auf die Konkurrenz ein Interesse daran hätten, ihren Bezugspreis geheim zu halten. Der Senat überlege deshalb, ob eine Kontrolle der Preiserhöhungen über den strukturellen Vergleich mit der Preisgestaltung konkurrierender Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Fernwärme möglich wäre.

In seiner Entscheidung vom Juni vergangenen Jahres hatte der BGH noch offen gelassen, wie Gerichte Gaspreiserhöhungen auf ihre Zulässigkeit prüfen sollen. Der BGH wird nun noch über einen weiteren ähnlichen Fall verhandeln und sein Urteil voraussichtlich am 16. Juli verkünden.

"Massiver Preisanstieg"

Indes rechnet der Präsident des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Michael Feist, mit einem weiteren massiven Gaspreisanstieg. "Ich denke, dass die Preise sich in einer Größenordnung von 20 Prozent verteuern, je nachdem, wie die Unternehmen eingekauft haben", sagte Feist in der ARD. Wegen der Kopplung des Gaspreises an die Ölpreise und eine gestiegene Nachfrage auf den weltweiten Energiemärkten gebe es "einen Druck auf die Preise nach oben".

Auch langfristig machte Feist kaum Hoffnung: "Wir können erwarten, dass die Zeit der billigen Energie erst mal vorbei sein wird. Der Preis wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf dem heutigen hohen Niveau bleiben." Ob es nach den angekündigten Preiserhöhungen im Sommer zu einer weiteren Preisrunde im Herbst kommen könnte, sei noch unklar.