WohnungsbauprämieBald gelten strengere Regeln
Für Bausparer ändern sich ab dem kommenden Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Bislang gibt es die Prämie unabhängig vom Verwendungszweck des gesparten Geldes.
Für Bausparer ändern sich ab dem kommenden Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Bislang gibt es die Prämie unabhängig vom Verwendungszweck des gesparten Geldes. Künftig fließt der staatliche Zuschuss nur noch dann, wenn das Gesparte tatsächlich wohnwirtschaftlich genutzt wird - also für Bauen, Kaufen oder Modernisierern einer Immobilie. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Sparer unter 25 Jahren. Sie müssen bei der Auszahlung keinen Nachweis über die Verwendung bringen.
Für alte Prämienansprüche gilt die Neuregelung nicht. So können Sparer bei ihrer Bausparkasse noch rückwirkend Förderung bis einschließlich 2006 beantragen. Stichtag für das Sparjahr 2006 ist der 31. Dezember 2008, für 2007 entsprechend das Jahresende 2009. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro, bei Verheirateten darf die Summe nicht 51.200 Euro übersteigen. Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder kann das entsprechende Bruttoeinkommen aber deutlich über diesen Sätzen liegen.
Um die volle Förderung von 45,06 Euro im Jahr zu erhalten, müssen Alleinstehende im jeweiligen Sparjahr 512 Euro in ihren Vertrag einzahlen. Verheiratete erhalten für einen Sparbeitrag von maximal 1024 Euro bis zu 90,11 Euro Wohnungsbauprämie. Fehlende Beiträge für 2008 können noch bis Jahresende eingezahlt werden. Nach wie vor gilt die Bindungsfrist: Erst nach sieben Jahren Vertragslaufzeit kann der Bausparer über die Prämie verfügen.