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Montag, 12. Juli 2010

Hitze im Büro: Bei 35 Grad ist Schluss

Leider sind die Temperaturrichtlinien unverbindlich.

Leider sind die Temperaturrichtlinien unverbindlich.
(Foto: picture alliance / dpa)

Wenn die Temperaturen im Büro ins beinahe Unerträgliche steigen, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessenen Hitzeschutz. Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern betont, müssen Arbeitgeber vor allem bei hochsommerlichen Verhältnissen auf die Gesundheit ihrer Belegschaft achten. "Bei über 30 Grad Celsius sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen", so die Behörde. Dazu gehörten Sonnenschutz durch Jalousien, richtiges Lüften am frühen Morgen und insbesondere Gleitzeit-Regelungen. Auf mehr als 35 Grad Celsius aufgeheizte Räume seien überhaupt nicht zum Arbeiten geeignet.

Einen Rechtsanspruch auf einen kühlen Arbeitsplatz haben Arbeitnehmer allerdings nicht. Die Arbeitsstättenverordnung nennt zwar 26 Grad als Obergrenze. Bei hohen Außentemperaturen sind aber auch Ausnahmen möglich. Hitzefrei gibt es also nicht.

ino/dpa

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