Dienstag, 19. Februar 2008
Vor Selbstanzeige Experten fragen: Beratung für Steuersünder
Bevor Steuersünder sich selbst beim Finanzamt anzeigen, sollten sie unbedingt fachlichen Rat beim Anwalt oder Steuerberater suchen. "Ein Laie kann im Einzelfall nicht abschätzen, ob die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige vorliegen", so eine Sprecherin der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Zwar sei keine bestimmte Form vorgeschrieben. "Man kann aber nicht einfach irgendetwas aufschreiben - schon bei der Formulierung sollte ein Experte zu Rate gezogen werden."
Im Zusammenhang mit der jüngsten Steueraffäre, bei der hunderte Verdächtige ihr Geld am Fiskus vorbei in Liechtenstein angelegt haben sollen, hatte die Bundesregierung den Betroffenen zu Selbstanzeige geraten. Eine solche Selbstanzeige ist nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer natürlich auch anderen möglich. "Als abhängig Beschäftigter mit ein paar Werbungskosten wird das aber wahrscheinlich nicht so häufig der Fall sein", so die Sprecherin.
Steuern fristgerecht nachzahlen
Grundsätzlich gelte: Wer bei einer Steuerhinterziehung unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtige oder ergänze, gehe straffrei aus. Voraussetzung sei, dass die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt würden. Ist gegen den Betroffenen allerdings bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden, führe eine Selbstanzeige allerdings nicht zur Straffreiheit.
Nicht immer liegt einer Steuerhinterziehung böser Wille zugrunde, erläutert die Sprecherin der Steuerberaterkammer. Das deutsche Steuerrecht sei bekanntlich sehr kompliziert. "In vielen Fällen hat jemand unwissentlich hinterzogen." Entdecke ein Steuerberater entsprechende Versäumnisse, werde er seinen Mandanten gegebenenfalls auf die Möglichkeit der Selbstanzeige hinweisen. Die Entscheidung dazu treffe allerdings der Steuerpflichtige selbst.
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