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Mittwoch, 02. Dezember 2009

Girokonto abgelehnt?: Beschwerdestelle hilft

Auch Menschen mit geringem Einkommen sollen am Zahlungsverkehr teilnehmen können.

Auch Menschen mit geringem Einkommen sollen am Zahlungsverkehr teilnehmen können.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Wer kein Girokonto bei der Bank erhält, sollte sich an die zuständige Beschwerdestelle wenden. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Banken und Sparkassen haben nach Angaben des Bundesverbands deutscher Banken in Berlin schon 1995 eine Empfehlung für das "Girokonto für Jedermann" ausgesprochen. Demnach soll jeder grundsätzlich ein Girokonto auf Guthabenbasis erhalten - niedrige Einkünfte oder ein negativer Schufa-Eintrag seien allein kein Grund für eine Ablehnung.

Nur unter besonderen Umständen kann die Bank die Kontoführung verweigern - bei Missbrauch oder falschen Angaben des Kunden etwa. Mit dem Girokonto sollen auch Menschen mit geringen Einkünften am Zahlungsverkehr teilnehmen, Gutschriften empfangen und Überweisungen vornehmen können. Der Ombudsmann der Banken prüft unter anderem auch, ob die Institute diese Empfehlung einhalten.

dpa

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