Kinder reicher Eltern können sich freuen: Ab Januar kommen sie besser weg, als Kinder normal- und geringverdienender Eltern.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Montag, 09. November 2009
Erhöhung Kindergeld und -freibetrag: Besserverdiener bekommen mehr
Alexander Klement
Die schwarz-gelbe Bundesregierung möchte das Wirtschaftswachstum per Gesetz beschleunigen. Im Rahmen des Maßnahmenpaketes sollen Familien und Unternehmen im Umfang von 8,4 Milliarden Euro entlastet werden - und das bereits zum Jahreswechsel.
Den größten Anteil daran haben die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages, die heute vom Kabinett auf den Weg gebracht wurden. Das Kindergeld wird um 20 Euro pro Kind auf jeweils 184 Euro beim ersten und zweiten Kind erhöht, für das dritte Kind werden künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro gezahlt. Bei höheren Einkommen wird das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
Anspruch auf steuerfreies Existenzminimum
Grundsätzlich haben Steuerzahler einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum für Ihre Kinder. Dieses beträgt aktuell 6024 Euro pro Kind, ab dem 1. Januar 2010 sollen es dann 7008 Euro sein. Der Freibetrag setzt sich aus dem sächlichen Existenzminimum für Essen und Wohnen und dem Freibetrag für Betreuung und Ausbildung zusammen. Existenzminimum und Freibetrag dürfen nicht besteuert werden.
Besserverdienende haben durch die Progression des Einkommenssteuertarifs mehr von der Steuerersparnis als Geringverdiener. Daher wird für Kinder, die bei Eltern mit geringen und mittleren Einkommen leben, Kindergeld gezahlt. Trotzdem sparen Besserverdiener unterm Strich bedingt durch den Kinderfreibetrag mehr als die Kindergeldsätze. Maximal ergibt sich derzeit aus dem Freibetrag bei einem Spitzensteuersatz plus Solidaritätszuschlag von zusammen 47,475 Prozent eine Summe von 3327,05 Euro pro Jahr bzw. 277,25 Euro pro Monat und Kind. Aktuell liegt die maximale Steuerersparnis bei 238,32 Euro monatlich.
Zu versteuerndes Einkommen entscheidend
Am Bruttoeinkommen kann man allerdings nicht ablesen, wann der steuerliche Freibetrag günstiger als das Kindergeld ausfällt, da die wichtige Größe hierbei das zu versteuernde Einkommen ist. Dieses schwankt je nach persönlichen Lebensumständen und den damit verbundenen steuerlich absetzbaren Tatbeständen. Bedingt durch die Steuerprogression ist hierbei der individuelle Grenzsteuersatz, also die Besteuerung des letzten verdienten Euros, entscheidend. Je höher der Grenzsteuersatz ausfällt, desto besser fährt man mit dem Freibetrag. Relevant ist dies ab einem zu versteuernden Familieneinkommen von rund 60.000 pro Jahr.
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