Wenn das Gericht zu lange brauchtDer Staat muss zahlen
Am Anfang steht die Klage. Wenn man Glück hat, wird die schnell entschieden und man kann gegebenenfalls in die nächste Instanz gehen. Wenn man Pech hat passiert: nichts. Müssen Betroffene zu lange zappeln, weil die Gerichte zu langsam arbeiten, können sie jetzt Druck machen.
Wer vor einem deutschen Amtsgericht klagt, darf innerhalb von fünf Monaten auf eine Entscheidung hoffen. Genau 4,7 Monate dauern Verfahren in erster Instanz im Bundesdurchschnitt, in manchen Ländern geht es schneller, in anderen langsamer. Geht die Sache dann weiter vors Landgericht, muss man sich noch mal gut acht Monate gedulden. Auch das ist noch ein übersichtlicher Zeitraum. Bei Verwaltungsgerichten muss man schon etwas mehr Ausdauer mitbringen, hier können auch mal zwei Jahre bis zur Entscheidungsfindung vergehen. Auch Steuerzahler, die sich mit dem Finanzamt anlegen, müssen in der Regel weit länger als ein Jahr auf ein Urteil des Finanzgerichts warten, im Schnitt sind es 17,5 Monate.
Das also ist der übliche Zeitrahmen, auf den sich die Beteiligten eines Gerichtsverfahrens einzustellen haben. Manchmal arbeitet Justizia aber auch deutlich langsamer. So im Falle eines Unternehmers, der mit der Stadt Saarbrücken um die Baugenehmigung für einen Supermarkt stritt - 30 Jahre lang. Am Ende zog der Mann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Bundesrepublik 2006 zu einer Entschädigungszahlung von 45.000 Euro verurteilte.
Recht auf Entschädigung
Kein Einzelfall: Wenn Deutschland vom EGMR verurteilt wird, geht es in 80 Prozent aller Fälle um überlange Verfahren. 125 Mal musste die Bundesrepublik deshalb Entschädigungen auszahlen, insgesamt 944.500 Euro. Bislang blieb Verbrauchern und Unternehmen nur der Weg vor den EGMR, denn einen Rechtsschutz bei unangemessen langen Prozessen gab es nicht. Das ändert sich jetzt: Der Bundesrat gab jetzt grünes Licht für ein Gesetz, nach dem Betroffene eine Entschädigung einklagen können.
Wird etwa eine Firma insolvent, weil sich das Verfahren zu lange hinzieht, gibt es Schadenersatz für die materiellen Verluste. Darüber hinaus sollen aber auch nachweisbare immaterielle Schäden anerkannt werden. Für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren sieht das Gesetz einen Regelsatz von 1200 Euro für jedes Jahr der Verzögerung vor. Und das unabhängig vom Verschulden der Richter. Die haften allerdings wie schon bisher zusätzlich, wenn sich Amtspflichtverletzungen nachweisen lassen.
Was gut klingt, ist in der Praxis allerdings nicht so leicht durchsetzbar. Problematisch ist vor allem die Unverbindlichkeit des Gesetzestextes. Wie lange ein Prozess überhaupt dauern darf, regelt das Gesetz nämlich nicht. Die Bürger könnten deshalb nicht abschätzen, wann ihnen ein Anspruch zustehe, kritisierte der Vizepräsident des Amtsgerichts Lübeck, Carsten Löbbert, schon im Frühjahr bei einer Anhörung im Bundestag. "Das Zeitempfinden der an Rechtsstreitigkeiten beteiligten Privatpersonen ist häufig völlig anders als das der professionell beteiligten Juristen."
Erst rügen, dann klagen
Wer den Eindruck hat, dass sich das Verfahren zu lange hinzieht, kann nicht gleich auf Entschädigung pochen. Zunächst muss man das Gericht mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. So besteht die Chance, dass das Tempo erhöht wird. Erst wenn sich nach der Rüge immer noch nichts tut, kommt die Entschädigungsklage infrage.
Ob das neue Gesetz tatsächlich der "Durchbruch für den Rechtsschutz in Deutschland" ist, als den es das Bundesjustizministerium feiert, ist allerdings fraglich. Dass die sprichwörtlichen Mühlen der Justiz so langsam mahlen, liegt nicht nur am mangelnden Fleiß oder Willen der Gerichte, mahnte der Kieler Amtsrichter Ulrich Kämpfer: "In einer unzureichend ausgestatteten Justiz kommt es zwangsläufig zu sachlich nicht begründeten Wartezeiten und Verzögerungen und damit zu unangemessen langen Verfahren."
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